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  • 04.12.2008 | Kfz-Finanzierung

    Schaden aufgrund höherer Zinsen für Ersatzbeschaffung

    Ein Leser fragt: „Unser Kunde hatte einen Neuwagen gekauft, finanziert über die Herstellerbank. Als Absatzförderungsmaßnahme gab es dabei einen überaus günstigen Zinssatz. Nach etwas mehr als einem Jahr verunfallte der Kunde unverschuldet. Der Wiederbeschaffungswert (WBW) und der Restwert fließen in die Darlehensrückzahlung. Anschließend kauft der Kunde einen Gebrauchtwagen in ähnlichem Alter. Für dessen Finanzierung muss er einen höheren Zinssatz bezahlen, weil der Hersteller am Absatz unserer Gebrauchten kein so großes Interesse hat, dass er die Darlehenskosten deutlich subventioniert. Muss der Unfallgegner die Zinsdifferenz bezahlen?“  

    Unsere Antwort: Ja. Für die Ermittlung der Schadenhöhe kommt es auf den Vermögensvergleich „vorher – nachher“ an. Vorher war der Kunde mit niedrigeren Zinsen belastet, nachher ist er es mit höheren. Aber: Äpfel dürfen nicht mit Birnen verglichen werden:  

    • Im geschilderten Fall hat der Kunde ja ein genaues Äquivalent zum beschädigten Fahrzeug gekauft. Dass das nun ein Gebrauchter ist, liegt in der Natur der Sache. Ohne den Unfall wäre der Geschädigte nicht durch diese Zinsmehrkosten belastet. Also sind sie dem Schaden zuzuordnen.
    • Anders kann es sein, wenn man sich die Konstellation umgekehrt denkt. Stellen wir uns vor, der Neuwagenzins wäre der höhere (das wird am Markt kaum so sein). Der Geschädigte kauft nun statt eines Gebrauchten einen Neuen, auf den er ja keinen Anspruch hat. Dann ist die Zinsbelastung nicht kausal auf den Unfall zurückzuführen, sondern auf die freie Entscheidung, den Neuen zu nehmen.
    • Dasselbe gilt, wenn das beschädigte Auto gar nicht finanziert war. Vom in der Kombination von Versicherung und Restwertkäufer ausbezahlten WBW könnte sich der Geschädigte nun ein gleichwertiges Auto kaufen. Stattdessen schafft er aber ein deutlich jüngeres Fahrzeug an, wofür er Finanzierungsmittel braucht. Auch hier ist die Kausalitätskette unterbrochen.
    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 2 | ID 123213