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  • 11.05.2010 | Kasko

    Schaden durch verrutschte Ladung kein Kaskoschaden

    Wird das Fahrzeug durch verrutschte Ladung beschädigt, ist der Schaden nicht durch die Vollkaskoversicherung gedeckt (LG Duisburg, Urteil vom 5.1.2010, Az: 1 O 160/09).  

    Beachten Sie: In der Vollkaskoversicherung ist der vom Versicherungsschutz umfasste Unfallschaden vom nicht umfassten Betriebsschaden zu unterscheiden. Ein Unfall ist ein mit plötzlicher mechanischer Gewalt unfreiwillig von außen einwirkendes Ereignis. Die Ladung wirkt aber nicht von außen ein, sondern sogar im Wortsinne „von innen“. Entsteht dabei aber ein Bruchschaden an der Verglasung, ist der Teilkaskoversicherer eintrittspflichtig, denn in der Teilkasko gibt es keinen Betriebsschaden.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 3 | ID 135623