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  • 01.05.2007 | Kasko

    Muss der Versicherer Lackangleichung zahlen?

    Uns erreichte folgende Anfrage eines Lesers: „Laut der Meinung von Versicherungen muss der Eigentümer eines verunfallten Fahrzeugs einen unabwendbaren Farbunterschied nach Lackierungen im Kasko-Schadenfall hinnehmen. Die Versicherungen lehnen es ab, eine notwendige Beilackierung im Kasko-Schadenfall zu regulieren. Nun würde es uns natürlich interessieren, ob die Versicherungen im Recht sind.“  

    Unsere Antwort

    Wie immer bei Kaskofragen gilt: Schauen Sie in den Versicherungsvertrag Ihres Kunden. Als die Kaskobedingungen noch einheitlich waren (bis zum Jahr 1995), stand in allen Kaskoverträgen in § 13 Absatz 6 AKB: „... Minderung an (...) äußerem Ansehen (...) ersetzt der Versicherer nicht.“  

     

    Diese Passage in den AKB wurde von der Kommentarliteratur dahingehend ausgelegt, dass der Versicherungsnehmer nach der Reparatur verbleibende Farbunterschiede hinnehmen muss. Urteile dazu sind uns nicht bekannt.  

     

    Vertrag enthält keine Klausel

    Wenn der Vertrag Ihres Kunden eine solche oder eine ähnliche Klausel nicht enthält, wird man wohl zu dem Ergebnis kommen, dass zur dann vom Versicherer geschuldeten Instandsetzung auch Beilackierungsarbeiten gehören.