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  • 01.04.2006 | Kasko: Leseranfrage

    Abzug Prämiennachforderung wegen km-Überschreitung

    Frage: Bei der Abrechnung eines Kaskoschadens hat die Versicherung 54 Euro abgezogen. Der Versicherungsnehmer habe einen kilometerabhängigen Tarif. Zum Unfallzeitpunkt wäre die vereinbarte jährliche Laufleistung bereits überschritten gewesen. Unterstellt, das stimmt so – das kann doch nicht unser Problem sein!?  

    Antwort: Die Versicherung hat Recht. Das liegt daran – und an diese Grundstruktur müssen Sie sich immer wieder erinnern –, dass Sie bei der Versicherung nicht Ihre Rechnung einfordern, sondern den kaskoversicherungsvertraglichen Anspruch Ihres Kunden, soweit der mit Ihrer Rechnung im Zusammenhang steht. Das ist der gleiche Grund, aus dem die Versicherung auch die Selbstbeteiligung und eventuelle „Neu-für-Alt-Abzüge“ Ihnen gegenüber in Abzug bringt. Auf diese Beträge hat der Versicherungsnehmer, also Ihr Kunde, gegenüber der Assekuranz keinen Anspruch. Und Sie können eben auch nur auf Grundlage der Ansprüche des Kunden mit der Kasko abrechnen. In Ihrem Fall stand dem Anspruch des Kunden gegen seine Versicherung deren Prämiennachforderung gegenüber. Also durfte sie diesen Betrag auch Ihnen gegenüber einbehalten. Worauf Ihr Kunde keinen Anspruch gegen die Versicherung hat, haben Sie auch keinen. Also müssen Sie diesen Betrag bei Ihrem Kunden geltend machen.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 4 | ID 97834