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  • 01.09.2007 | Kasko: Grobe Fahrlässigkeit

    170 km/h auf regennasser Fahrbahn: Versicherer muss zahlen

    Gerät ein Autofahrer auf regennasser Fahrbahn bei etwa 170 km/h ins Schleudern mit der Folge eines Unfalls, rechtfertigt das für sich alleine nicht den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. Der Versicherer muss eine Aquaplaning-Situation nicht nur behaupten, sondern auch beweisen.  

    Beachten Sie: Jeder Unfall entsteht durch einen Fahrfehler. Aber nur „unentschuldbare“ Fehler führen zu einer berechtigten Leistungsverweigerung der Versicherung. (LG Bielefeld, Urteil vom 15.5.2007, Az: 6 O 22/06)  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2007 | Seite 1 | ID 112187