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  • 04.01.2011 | Haftung

    Schneefräse wirft Stein und beschädigt Fahrzeug

    Ein Leser fragt: Das Auto unseres Kunden wurde beschädigt, als er durch den Ort fuhr und ein Anwohner den Gehweg mit einer Schneefräse bearbeitete, deren Auswurf zur Straße hin eingestellt war. Im Schnee lag nämlich ein für einen Schaden am Auto ausreichend großer Stein. Der „Steinwurf“ steht außer Streit, der Schädiger stellt sich allerdings auf den Standpunkt, er habe nur pflichtgemäß den Gehweg begehbar gemacht. Er könne ja nicht erst im Schnee nach Steinen suchen. Also hafte er nicht.  

    Unsere Antwort: Aus Haftungsdiskussionen sollten Sie sich stets heraushalten. Schicken Sie Ihren Kunden zum Anwalt. Folgende Erwägungen können Sie ihm mit auf den Weg geben:  

    Ein Urteil zu diesem speziellen Fall ist uns nicht bekannt. Jedoch gibt es mehrere Urteile zu Steine werfenden Rasenmähern. Die Rechtsprechung stellt hier hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht. Wenn zum Beispiel die Gemeindearbeiter die Fläche vor den Mäharbeiten auf Steine kontrolliert haben und wenn am Mäher ein ordnungsgemäßes Fangblech montiert ist, haftet die Gemeinde nicht für den Steinschlagschaden (OLG Celle, Urteil vom 20.6.2006, Az: 8 U 23/06; Abruf-Nr. 104229).  

    So gesehen, hat Ihr Kunde eher gute Karten: Die Schneefräse hat wohl kein Fangblech, denn der Schnee soll ja weit fliegen. Und nach Steinen gesucht hat der Schädiger bestimmt auch nicht. Ein krasser Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht dürfte es sein, den Auswurf in Richtung der Straße zu stellen. Mag auf der anderen Seite auch eine Wand oder ähnliches den Auswurf unmöglich gemacht haben, müsste der fleißige Schneeräumer jedenfalls die Arbeit einstellen, wenn ein Auto vorbeifährt.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 6 | ID 141234