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  • 06.11.2008 | Haftung

    Kinder als Schädiger – Zusammenstoß mit offener Tür

    Wenn ein knapp acht Jahre altes Kind in einer Sackgasse von den Eltern unbeaufsichtigt Fahrrad fährt und dabei einen Schaden an einem Auto anrichtet, das nicht nur geparkt ist, haftet niemand. Das Kind haftet nicht, weil es das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Eltern haften nicht, weil sie ihre Aufsichtspflicht jedenfalls dann nicht verletzt haben, wenn sie sich vorher davon überzeugt haben, dass das Kind mit dem Fahrrad umgehen kann (AG Coburg, Urteil vom 26.6.2008, Az: 11 C 1760/07; ebenso in einem ähnlichen Fall: LG Osnabrück, Urteil vom 2.7.2008, Az: 2 S 201/08).  

    Wichtig: Zur Verdeutlichung noch einmal: Stößt das Kind gegen ein ordnungsgemäß geparktes Auto, gilt das Haftungsprivileg nicht. Im Coburger Fall allerdings war an dem gerade abgestellten Auto die Tür noch offen. Damit war der Fahrvorgang noch nicht abschließend beendet, der Zustand des ordnungsgemäßen Parkens noch nicht erreicht. Einen grundsätzlichen Überblick zu diesem Thema finden Sie in Ausgabe 6/2007, Seite 8.  

    Beachten Sie: Unsere Ausführungen zur Haftung dienen wie immer nur Ihrer Ersteinschätzung bei der Auftragsannahme. Mischen Sie sich niemals in Haftungsfragen ein, das ist Anwaltssache!  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 4 | ID 122700