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  • 31.07.2008 | Haftpflicht

    Vier Wochen Prüfungszeit für Versicherung sind genug

    Der angemessene Zeitraum, wie lange eine Versicherung den Schadenvorgang prüfen darf, hängt vom Einzelfall ab. Für ein „durchschnittliches“ Unfallereignis sind vier Wochen aber in der Regel ausreichend. Die Versicherung hat nicht das Recht, den Eingang der Ermittlungsakte abzuwarten (Kammergericht, Urteil vom 20.6.2008, Az: 22 U 13/08, eingesandt von Rechtsanwalt Bert Handschumacher, Berlin, Abruf-Nr. 082285).  

    Beachten Sie: Die Rechtsprechung zu dieser Frage schwankt zwischen zwei und sechs Wochen. „Klarer Auffahrunfall“ liegt dann wohl eher bei zwei, Unfall mit mehreren Beteiligten eher bei sechs Wochen. Und viele Versicherungen warten dennoch den Eingang der Ermittlungsakte ab. Da wird man wenig tun können.  

    • Letztlich hängt aber von dieser Frage ab, wann die Versicherung in Verzug gesetzt werden kann und wann sie für die durch die Verzögerung eintretenden zusätzlichen Kosten verantwortlich gemacht werden kann. Das OLG Düsseldorf hat zum Beispiel einer Versicherung, die erst den Eingang der Ermittlungsakte abgewartet hat, Nutzungsausfallentschädigung für 215 Tage aufgebrummt (siehe Ausgabe 3/2007, Seite 8).
    • Auch geht es um die Frage, ab wann geklagt werden kann, ohne zu riskieren, die Prozesskosten unter dem Aspekt des „Überfalls“ trotz gewonnen Verfahrens angelastet zu bekommen.

    Unser Tipp: Wie man eine trödelnde Versicherung auf Trab bringt, lesen Sie im Beitrag in der Ausgabe 7/2007, Seite 9.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 6 | ID 120784