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  • 05.03.2010 | Haftpflicht

    Leihkosten für Richtwinkelsätze

    Ein Leser fragt: „Seit Neuestem behauptet eine Versicherung bei der Schadensregulierung Folgendes:  

    ,Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, sind nach einem Beschluss der Handwerk-Innung die Leihgebühren der Richtwinkelsätze bereits in den Lohnkosten enthalten, wenn die Stundenverrechnungssätze für Karosserie-Instandsetzung berechnet werden. Der von Ihnen in Rechnung gestellte Stundenverrechnungssatz entspricht einem Verrechnungssatz, der Richtbankarbeiten enthält, und zwar auch für die Fälle, in denen Richtwinkelsätze von anderen Werkstätten zur Verfügung gestellt werden. Weitere Zahlungen können somit von uns nicht geleistet werden, zumal wir davon ausgehen, dass Sie entsprechend den Beschlüssen der Handwerk-Innung verfahren.´  

     

    Wir haben von einem solchen Beschluss noch nichts gehört. Selbst wenn es ihn gäbe, müssten wir uns daran halten?“  

    Unsere Antwort: Von einem solchen Beschluss wissen wir nichts. Das Schreiben wirkt wie der Versuch eines Bluffs. „Die Handwerks-Innung“ gibt es in dieser Generalität gar nicht. Wir können nur wiederholen: Auf die von der Versicherung aufgeworfene Frage kommt es nicht an. Da wir uns in schadenrechtlichen Kategorien bewegen, gilt beim Haftpflichtschaden: Durfte der Geschädigte eine Werkstatt beauftragen, die die Richtwinkelsätze gesondert berechnet? Da ein Geschädigter wohl nur ganz selten weiß, dass es Richtwinkelsätze gibt, kann er kaum danach fragen. Was er nicht kann, muss er auch nicht. Wirft man die Frage aber so auf, wie die Versicherung das tut, gilt: Es gibt keine Pflicht, isoliert darstellbare und einem Vorgang zuordnungsfähige Kosten den Allgemeinkosten zuzuschlagen. Sie gehören dorthin, wo sie entstehen. Sonst müssten alle Schädiger, für deren Schaden keine Richtwinkelsätze gebraucht werden, für die Richtwinkelsätze aus leichteren Schäden mitzahlen. Das würde die Versicherung, die hier die Berechnung beanstandet, sicher auch nicht wollen.  

    Unser Service: Beachten Sie den Textbaustein 255.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 3 | ID 134080