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  • 01.10.2007 | Haftpflicht

    Angemessene Prüfungsfrist für Versicherung

    Das LG Heidelberg ist großzügiger als das OLG Saarbrücken. Es billigt dem eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer eine Prüfungsfrist von vier bis sechs Wochen zu, während das OLG Saarbrücken nur eine Frist von zwei Wochen zugesteht. (Ausgabe 4/2007, Seite 4). (Urteil vom 18.7.2007, Az: 5 O 23/07)  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 2 | ID 113035