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  • 01.10.2007 | Haftpflicht: 130-Prozent-Grenze

    Fortsetzung „130-Prozent-Reparatur“ und Behaltefrist

    Die Reihe der Gerichte, die eine sechsmonatige Behaltefrist nach einer „130-Prozent-Reparatur“ verneinen, wird länger. Neu auf der Liste: AG Witten, Urteil vom 16.8.2007, Az: 2 C 561/07; Abruf-Nr. 072899, eingesandt von Rechtsanwalt Kampmann, Dortmund LG Duisburg, Urteil vom 30.8.2007, Az: 5 S 63/07; Abruf-Nr. 072940.  

    Beachten Sie: Allerdings gibt es auch die gegenläufige Entscheidung des AG Essen, siehe Ausgabe 9/2007, Seite 2. Nach wie vor ist also Vorsicht geboten. Aber wenn Sie von dieser planmäßigen Liquiditätsaushöhlung betroffen sind, sollten Sie Ihren Kunden ohne Zögern zum Anwalt schicken und ihm die Rechtsprechungsnachweise und Urteile aus den letzten Ausgaben mitgeben.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 2 | ID 113034