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  • 06.05.2008 | Gutachten

    Nochmal: Nachbesichtigung durch Versicherung?

    Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat kein Recht zur Nachbesichtigung, wenn der Geschädigte bereits ein Gutachten vorgelegt hat. So sieht es zumindest das AG Solingen und hat damit genau andersherum entschieden als das LG Heilbronn.  

    Beachten Sie: Der Unfall ereignete sich im Oktober 2003, das Urteil der ersten Instanz erging vier Jahre später. Schon das zeigt, dass Sie unseren Hinweis in der Ausgabe 3/2008 (Seite 16) beherzigen sollten: Die Frage der Nachbesichtigung ist auch taktisch zu bearbeiten. Wehrt sich der Geschädigte dagegen, zahlt die Versicherung oft einfach nicht. Dass sie dann nach langem Kampf den Prozess verliert und nach Auffassung des AG Solingen auch Zinsen und Prozesskosten zahlen muss, hilft der Werkstatt, die so lange auf das Geld wartet, wenig. Außerdem ist es nicht sicher, dass das Gericht so entscheidet wie das AG Solingen; die Frage ist nämlich umstritten. (Urteil vom 14.12.2007, Az: 11 C 236/05) (Abruf-Nr. 081156)  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 3 | ID 119194