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  • 06.05.2008 | Gutachten

    Begutachtung im Prozess bei verkauftem Auto

    Ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger sollte in einem Rechtsstreit um eine Unfallsache das betroffene Fahrzeug begutachten. Es war aber bereits verkauft und für den Kläger nicht mehr greifbar. Der nun nicht mehr mögliche Beweis geht zu seinen Lasten.  

    Beachten Sie: Deutlicher kann der Sinn eines echten Schadengutachtens kaum herausgearbeitet werden. Auch wenn nur wenige Unfallsachen vor Gericht ausgetragen werden, weiß kein Geschädigter, ob seine nicht dabei ist. So ein Streit kann sich lange hinziehen, und nicht immer ist das Auto dann noch da.  

    Unser Tipp: Ein gut bebildertes Schadengutachten kann – je nach Streitfrage – eine Arbeitsgrundlage für den Gerichtssachverständigen sein und Ihrem Kunden helfen, seine Ansprüche zu sichern. (KG, Beschluss vom 13.8.2007, Az: 12 U 180/06) (Abruf-Nr. 081330)  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 3 | ID 119195