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  • 01.06.2007 | Anwaltsrecht

    Kostenlose anwaltliche Erstberatung?

    Kein Anwalt kann auf Dauer von kostenlosem Rechtsrat leben. Jedoch kann es für einen Anwalt sinnvoll sein, einem nicht rechtsschutzversicherten Geschädigten mit einer kostenlosen Erstberatung die Schwellenangst zu nehmen. Denn: Führt die Erstberatung zu dem Ergebnis, dass die Durchsetzung des Anspruchs Erfolg versprechend ist, gehen ja am Ende die Kosten der Rechtsverfolgung zu Lasten des Schädigers. Es darf als offenes Geheimnis gelten, dass marktstarke Anwälte schon immer so agiert haben. Jetzt aber ist auch ein formales Hindernis aus dem Weg geräumt worden. Bisher galt – mit sehr engen Ausnahmen – eine Gratisrechtsberatung als unanwaltliches Verhalten. Sie gab den Anwaltskammern Anlass zu disziplinierenden Maßnahmen. Noch immer gilt, dass Rechtsanwälte die gesetzlichen Mindestgebühren nicht unterschreiten dürfen. Seit dem 1. Juli 2006 gibt es jedoch im außergerichtlichen Bereich keine gesetzliche Mindestgebühr mehr. Also verstößt der Anwalt auch nicht gegen seine Pflichten, wenn er eine kostenlose Erstberatung anbietet. (Anwaltsgerichtshof Berlin, Urteil vom 22.11.2006, Az: II AGH 4/06)  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 5 | ID 99419