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  • 06.04.2011 | Aktuelles Urteil aus Lübeck

    Anhängerkupplung und Prognoserisiko

    Der Heckaufprall auf die Anhängerkupplung ist ein Quell ewigen Ärgers. Versicherer sagen, das sei doch massiver Stahl, und wenn nichts verbogen sei, sei auch nichts passiert. Schadengutachter wollen jedes Risiko vermeiden und schreiben das Auswechseln der Zugvorrichtung quasi „auf Verdacht“ in die Schadenkalkulation. Mit erträglichem Aufwand lässt sich auch kaum untersuchen, ob Schaden am Gestänge entstanden ist. Eine Laboruntersuchung ist schnell teurer als das Erneuern des Teils.  

     

    Ja, nein oder weiß nicht

    Einen rechtlich interessanten Fall hatte das AG Lübeck zu beurteilen. An der Aufhängung waren Verschiebespuren zu sehen, was den Gutachter zur Position „Erneuern“ veranlasste. Die Versicherung zahlte jedoch diese Kosten nicht, denn sie hielt das für falsch.  

     

    Das Gericht erhob Beweis, indem es einen Gutachter bat, im Verfahren zu der Sache Stellung zu nehmen. Der kam zu dem Ergebnis, dass die Aufprallgeschwindigkeit aufgrund theoretischer Überlegungen „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ wohl zu niedrig für eine Beschädigung war. Letzte Sicherheit könne er aber auch nicht geben. Und er bestätigte, dass die außergerichtlich tätigen Sachverständigen in dieser Situation üblicherweise den Austausch für erforderlich hielten.  

     

    Das „Prognoserisiko“ gab den Ausschlag für das positive Urteil