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  • 16.07.2025 · Nachricht · Wiederbeschaffungswert

    Subjektbezogener Schadenbegriff und Wiederbeschaffungswert

    | In einem Rechtsstreit um die Richtigkeit des WBW ist das AG Ahrensburg der Ansicht, dass auch auf die Ermittlung des WBW der subjektbezogene Schadenbegriff anzuwenden ist. Der Geschädigte darf also auf die Richtigkeit des WBW vertrauen, jedoch nur Zug um Zug gegen Abtretung von eventuellen Schadenersatzansprüchen des Geschädigten gegen den Gutachter. |