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  • 01.05.2007 | Abgrenzung Totalschaden zu Reparatur

    Vordergründig Totalschaden: Wieviel kann von der Versicherung gefordert werden?

    Die prognostizierten Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung („Wiederherstellungsaufwand“) sind höher als die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert („Wiederbeschaffungsaufwand“). Das ist die Situation des wirtschaftlichen Totalschadens.  

     

    Seit der jüngsten BGH-Entscheidung zu diesem Problemkreis (siehe Seite 1 dieser Ausgabe) sind nun fast alle Fragen geklärt. Das nehmen wir zum Anlass einer Übersicht über die zahlreichen Urteile zu dieser Problematik. Dabei verwenden wir folgende Abkürzungen:  

     

    Abkürzung  

    bedeutet  

    WBW  

    Wiederbeschaffungswert  

    RW  

    Restwert  

    REP  

    Reparaturkosten laut Gutachten  

    WM  

    Wertminderung  

    Haftpflichtfälle

    Bei Haftpflichtschäden ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Fall unter 100 Prozent handelt oder über 100 und unter 130 Prozent.  

     

    Unter-100-Prozent-Fälle