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  • · Materialkosten

    Wo ist Verbrauchsmaterial auf der Rechnung auszuweisen? (Teil 1)

    Bild: ©Ines Meier - stock.adobe.com

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    | Das zahnärztliche berechenbare Verbrauchsmaterial nach GOZ kann im Rahmen der Rechnungslegung auf unterschiedliche Art und Weise erfasst werden. Doch welche Art und Weise ist die Richtige? Gibt es mehrere rechtskonforme Optionen? In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die ersten drei ‒ von insgesamt fünf ‒ Varianten vor. |

    Das Rechnungsformular

    Der Verordnungsgeber hat zum 02.07.2012 ein Rechnungsformular (Anlage 2 der GOZ) eingeführt, das dem Zahnarzt im Detail die Gestaltung seiner Gebührenrechnung vorgibt. Die Verwendung des Formulars ist Fälligkeitsvoraussetzung der Rechnung. Es folgt ein Auszug von Seite 2:

     

    • Rechnungsformular (Auszug Seite 2)
    Datum
    Region
    Nr.
    Leistungsbeschreibung/Auslagen
    Bgr.
    Faktor
    Anzahl
    Euro

    tt.mm.jj

    xx

    Äxxxx

    GOÄ-Leistungsbeschreibung …

    x,xx

    x

    xxxxx,xx

    tt.mm.jj

    xx

    xxxxa

    Beschreibung der analogen Leistung …

    x,xx

    x

    xxxxx,xx

    tt.mm.jj

    xx

    xxxx

    ggf. Beschreibung der Verlangensleistung (anfügen: auf Wunsch),

    ggf. Angaben zur MwSt.

    x,xx

    x

    xxxxx,xx

    Zwischensumme Honorar:

    xxxxx,xx

    tt.mm.jj

    xxxxx

    Material-Beschreibung mit Mengenangabe etc.

    x

    xxxxx,xx

    Ggf. Kosten für Auslagen nach § 3, § 4 GOZ und § 10 GOÄ:

    xxxxx,xx

    Ggf. Auslagen nach § 9 GOZ gemäß Praxislaborbeleg

    xxxxx,xx

    Ggf. Auslagen nach § 9 GOZ gemäß Fremdlaborrechnung:

    xxxxx,xx