07.09.2020 · Fachbeitrag · Akteneinsicht
Die PTB „untersagt“ wegen „missbräuchlicher Verwendung“ die Erhebung von Hilfsgrößen
Der Betroffene war wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt worden. Sein Verteidiger hatte die Rechtsbeschwerde u. a. damit begründet, dass das AG (Akten-)Einsichtsanträge usw. abgelehnt hatte. Dazu hatte er sich gegenüber der PoliScan Speed-Messung auch auf die Entscheidung des VerfGH Saarland vom 5.7.19 berufen. Das OLG Frankfurt a. M. hat das mit einer bemerkenswerten Begründung zurückgewiesen.
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