14.09.2017 · Nachricht · Unfallschadensregulierung
OLG Nürnberg hat sich in Leasingsache nicht drehen lassen
Wie durch den in VA 17, 155 mitgeteilten Beschluss des OLG Nürnberg vom 19.7.17 angekündigt, hat der Senat die Berufung des Klägers nunmehr durch Beschluss vom 15.8.17 (13 U 45/16, Abruf-Nr. 195685 ) endgültig zurückgewiesen (§ 522 Abs. 2 ZPO).
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