Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Honorarverluste bei chirurgischen Leistungen mit vollständiger Dokumentation vermeiden

    von Daniela Kohler, Rottenburg am Neckar, www.za-ds.de

    | Die Abrechnung kleinerer chirurgischer Eingriffe verursacht oft Honorarverluste aufgrund unzureichender Dokumentation. Jeder chirurgische Eingriff kann unterschiedlichste Nebenleistungen auslösen. Im Rahmen von Extraktionen und Osteotomien sollte immer die Frage nach der Schwierigkeit und den besonderen Umständen dokumentiert werden. Zum einen erhält die Abrechnungskraft somit passende Begründungen für Steigerungsfaktoren, und zum anderen wird eine eventuell höhere Leistung ausgelöst. |

    Extraktionen

    Die Entfernung eines mehrwurzeligen Zahns (GOZ-Nr. 3010) kann durch eine einfache Zangenextraktion erfolgen. Stellt sich jedoch heraus, dass der Zahn tief zerstört (GOZ-Nr. 3020) war, erhalten Sie für Ihre erbrachte Leistung 43,20 Euro mehr Honorar, da unter anderem der OP-Zuschlag mit abgerechnet werden kann. Dazu ein Beispiel mit der Gegenüberstellung der Honorarberechnung eines mehrwurzeligen Zahns und eines tief zerstörten Zahns.

     

    Zahn
    Geb.-Nr.
    Anzahl
    Leistung
    Honorar

    26

    0090

    1

    Infiltrationsanästhesie

    7,76 Euro (2,3-fach)

    26

    3010

    1

    Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes

    14,23 Euro (2,3-fach

    Gesamthonorar ohne Materialkosten

    21,99 Euro