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  • · Fachbeitrag · E-Commerce

    Haftungsprobleme durch Zahlungsabwicklung und Steuerrecht beim Online-Handel vermeiden

    von Norbert Jumpertz, München

    | Ein für viele Web-Shops ärgerliches Thema ist das Management von Warenrücksendungen, und damit nicht selten - eng verknüpft - die Zahlungsabwicklung. Das Widerrufsrecht - basierend auf §§ 312 ff BGB - führt dazu, dass Web-Shop-Kunden Waren häufig zurücksenden, ohne dies begründen zu müssen. Das ist ärgerlich, weil die Abwicklung von Rücksendungen erhebliche Kosten verursachen kann, u.a. was die Versandkosten betrifft. Zu beachten ist außerdem, dass Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht durchaus ihre Tücken in sich bergen, zumal sich deren Rechtsrahmen ständig ändert. |

    1. Vorsicht bei der Widerrufsbelehrung

    Um die Rücksendequote auf ein erträgliches Maß zu begrenzen, ist es grundsätzlich sicher ratsam, über eine Kostenregelung in den AGB nachzudenken. „Denn ansonsten sind viele Streitereien programmiert“, sagt Rolf Albrecht von der Kanzlei Wolke 2.0. Prinzipiell steht Kunden europaweit ein 14-tägiges Widerrufsrecht im Bereich des Fernabsatzes zu. Schließlich sollen sie wie im Laden die Gelegenheit haben, die Ware, die sie interessiert, zu prüfen, bevor sie sie erwerben. Gerade in der digitalen Welt wird von dieser Regelung, beispielsweise bei der Kleidung, durchaus recht ausgiebig Gebrauch gemacht. Aber wer muss eigentlich für die Rücksendekosten aufkommen?

     

    Eine glasklare, rechtlich verbindliche Vorgabe gibt es diesbezüglich zwar nicht. Trotzdem ist der Gestaltungsspielraum begrenzt. Der Online-Händler - so sieht es das neue Fernabsatzrecht vor - kann Kunden grundsätzlich die Kosten für die Rücksendung auferlegen.

        

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