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  • · Fachbeitrag · Zahnersatz

    Teleskopbrücke und Ersatzprothese im Oberkiefer

    | FRAGE: „Ein Privatpatient bekommt im OK eine Teleskopbrücke zuzüglich einer Ersatzprothese. Der Befund lautet wie folgt: 18, 16, 15, 21, 25, 28 fehlen,17, 14-11, 22, 23, 24, 26, 27 werden überkront. Wie rechne ich das ab?“ |

     

    ANTWORT: Nachfolgend die Planung für die definitive Arbeit. Die Verblendungen sind nicht aufgeführt (bei der GOZ-Abrechnung nicht relevant).

     

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    1

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    4

    5

    6

    7

    8

     

    Für diese Arbeit könnte die folgende Abrechnung infrage kommen:

    Zahn
    Anzahl
    Geb.-Nr.
    Leistung
    Faktor
    Betrag

    1

    0030

    Heil- und Kostenplan

    2,3

    25,87 Euro

    17,14-11,22-24,26,27

    1

    0070

    Vitalitätsprüfung

    2,3

    6,47 Euro

    17,14-11,22-24,26,27

    10

    0090

    Infiltrationsanästhesie

    2,3

    77,60 Euro

    17,14,24,26,27

    5

    4055

    Entfernung harter und weicher Beläge

    2,3

    8,40 Euro

    13-11,22,23

    5

    4050

    Entfernung harter und weicher Beläge

    2,3

    6,45 Euro

    17,14-11,22-24,26,27

    10

    2330

    Indirekte Überkappung

    2,3

    142,30 Euro

    17,14-11,22-24,26,27

    10

    2180

    Aufbaufüllung

    2,3

    194,00 Euro

    17,14-11,22-24,26,27

    10

    2197

    Adhäsive Befestigung

    2,3

    168,20 Euro

    17, 27

    2

    2030

    Besondere Maßnahmen beim Präparieren

    2,3

    16,82 Euro

    17, 27

    2

    2030

    Besondere Maßnahmen beim Füllen

    2,3

    16,82 Euro

    17,14,11,22,24,26

    6

    5120

    Provisorischer Brückenanker

    2,3

    186,30 Euro

    16,11,25

    3

    5140

    Provisorische Brückenspanne

    2,3

    31,05 Euro

    13,12,23,27

    4

    2270

    Provisorische Krone

    2,3

    139,72 Euro

    OK

    2

    5170

    Individuelle Abformung

    2,3

    64,68 Euro

    17,14,11,22,24,26

    6

    5040

    Teleskopkrone

    2,3

    2.021,82 Euro

    16,11,25

    3

    5070

    Brückenspanne

    2,3

    155,22 Euro

    13,12,23,27

    4

    5040

    Teleskopkrone

    2,3

    1.347,88 Euro

     

     

    Bitte beachten: Ob eine Reinigung der Zähne durchgeführt wird und ob Aufbaufüllungen notwendig sind, ergibt sich aus der Behandlung. Es wurde nur eine Infiltrationsanästhesie je Zahn geplant, mit Begründung kannje Sitzung auch mehr als eine Infiltration berechnet werden. Werden die Teleskopkronen adhäsiv befestigt, kann die Nr. 2197 je Krone berechnet werden. Werden die Provisorien im Eigenlabor überarbeitet und poliert, so wird ein Eigenbeleg erstellt. Außerdem ist die Zahnfarbenbestimmung berechenbar. Nicht aufgeführt sind die FAL-Leistungen (GOZ-Nrn. 8000 ff./Gesichtsbogen).

     

    Es wird außerdem eine Ersatzprothese angefertigt:

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    E

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    1

    1

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    6

    7

    8

     

    Hier kommt Nr. 5200 zum Ansatz, zusätzlich für jede Spanne - also dreimal - die Nr. 5070. Die Nr. 5200 beschreibt jedoch nur die Kunststoffprothese mit einfachen Halteelementen. Werden in diese Prothese für alle Teleskopkronen „Kunststoffsekundärteile“ eingearbeitet, könnte die Prothese auch analog berechnet werden. Eine mögliche Analoggebühr ist Nr. 5220. Sind individuelle Abformungen hierfür erforderlich, ist Nr. 5170 je Abformung berechenbar.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 17 | ID 42876258