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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer aktualisiert: Die Änderungen im Überblick

    | Am 13. August 2013 hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die sechste Aktualisierung ihres GOZ-Kommentares veröffentlicht. Neben verschiedenen redaktionellen Änderungen wurden auch Ergänzungen bzw. Präzisierungen vorgenommen. Das umfangreichste Statement hat das Knochenmanagement erfahren. Weitere Ergänzungen bzw. Änderungen stellen wir Ihnen in diesem Beitrag kurz vor. |

    Wesentliche Änderungen beim Knochenmanagement

    Für den Bereich des Knochenmanagements hat die BZÄK in Abstimmung mit den wissenschaftlichen Gesellschaften - und zwar der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DKMKG) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) - eine tabellarische Aufstellung unter dem Titel „Knochenmanagement“ für knochenchirurgische Leistungen bzw. Leistungskombinationen veröffentlicht. Diese Tabelle können Sie auf unserer Website (pa.iww.de) im Download-Bereich unter der Rubrik „Arbeitshilfen“ abrufen. In der Oktober-Ausgabe werden wir dieses Thema aufgreifen und mit Fallbeispielen verdeutlichen.

    Jahresfrist aus abrechnungstechnischer Sicht: Beginn und Ende

    Bei den GOZ-Nrn. 1000, 1010 und 1020 und anderen Gebührenziffern wird der Zeitabschnitt für den Beginn gemäß 187 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und das Ende entsprechend § 188 Abs. 2 BGB konkretisiert.