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  • · Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung

    BFH bestätigt 110-Euro-Freigrenze im Jahr 2007

    | Kosten einer Betriebsveranstaltung sind erst dann Arbeitslohn, wenn eine Freigrenze überschritten wird. Der BFH hält die derzeitige 110-Euro-Freigrenze jedenfalls für das Jahr 2007 noch für angemessen. |

     

    Anpassung der Freigenze an die Inflation nicht Sache des BFH

    Im Streitfall hatten sich die Kosten einer 2007 durchgeführten Betriebsveranstaltung auf 175 Euro je Teilnehmer belaufen. Das Finanzamt hatte deshalb die dem Arbeitgeber entstandenen Kosten insgesamt als lohnsteuerpflichtig behandelt. Das FG Hessen war dem gefolgt. Vor dem BFH hatte der Arbeitgeber die Ansicht vertreten, dass die Freigrenze durch den BFH an die Preisentwicklung anzupassen sei. Das hat der BFH abgelehnt. Eine ständige Anpassung der Freigrenze an die Geldentwertung sei nicht Aufgabe des Gerichts (BFH, Urteil vom 12.12.2012, Az. VI R 79/10; Abruf-Nr. 130631).

     

    110-Euro-Freigrenze im Jahr 2007 rechtens

    Der BFH ist der Ansicht, dass zumindest für das Jahr 2007 noch an der Freigrenze in Höhe von 110 Euro festzuhalten sei. Er fordert aber die Finanzverwaltung auf, „alsbald“ den Höchstbetrag auf der Grundlage von Erfahrungswissen neu zu bemessen. Damit dürfte unseres Erachtens in der Praxis die 110-Euro-Freigrenze bis zum Jahr 2012 angemessen sein.

     

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