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  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Abtretungen und Mithaftungseinwand: Krasses Eigentor der Versicherer beim BGH

    | Nur wenn zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Abtretung bereits klar ist, dass die eintrittspflichtige Versicherung einen Mithaftungseinwand erhebt bzw. erheben wird, verstößt eine Abtretung von Schadenersatzansprüchen aus dem Unfall gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, entschied der BGH. Erfahren Sie, warum die Versicherer mit diesem Urteil ein krasses Eigentor geschossen haben. |

     

    Was steckt hinter diesem Urteil? Im Januar 2012 hatte der BGH entschieden, dass die Geltendmachung solcher Ansprüche durch einen Autovermieter nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstößt (BGH, Urteil vom 31.1.2012, Az. VI ZR 143/11; Abruf-Nr. 120454, siehe UE 3/2012, Seite 6).

     

    Beachten Sie | Dass das dann auch für Werkstätten, Abschleppunternehmer und Sachverständige so gilt, ist unumstritten.