05.05.2025 · Nachricht aus Erbrecht effektiv · Stiftung
Eine Satzung ist dann als Bestandteil einer letztwilligen Verfügung anzusehen, wenn das Testament einen Verweis auf sie enthält, sie den Formerfordernissen eines Testaments genügt und alle für das Stiftungsgeschäft erforderlichen Regelungen enthält. Zudem kann eine Anordnung des Erblassers außer Kraft gesetzt werden, wenn dadurch die Verwirklichung des Erblasserwillens wahrscheinlich ist. So kann eine Anordnung aufzuheben sein, wenn hierdurch die Errichtung der als Erbin eingesetzten ...
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