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  • 55 Treffer für »Die Fristen verlängern sich um«
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    20.03.2025 · Fachbeitrag aus AStW · Vermeidung von teuren Fehlern

    Fristberechnung bei der Veräußerung von Kryptowährungen

    Nachdem der BFH die Auffassung des BMF bestätigt hat, dass es sich bei Kryptowährungen um „andere“ Wirtschaftsgüter für Zwecke des § 23 EStG handelt, rückt vermehrt die Frage nach der zutreffenden Fristberechnung im Rahmen der privaten Veräußerungsgeschäfte in den Fokus. Häufig wird in diesem Zusammenhang von einer (Spekulations-)Frist gesprochen, jedoch handelt es sich vielmehr um einen Zeitraum, der bestimmt, ob ein Veräußerungsgewinn steuerbar ist oder nicht. Hier werden in ... > lesen

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    13.03.2025 · Fachbeitrag aus AStW · Blickpunkt CSRD, EU-Taxonomie und CSDDD

    Rund um die Nachhaltigkeit: Die Omnibus-Pakete der Europäischen Kommission

    Am 26.2.2025 hat die Europäische Kommission Entwürfe sogenannter erster Omnibus-Pakete veröffentlicht. Ziel der Pakete ist es, mithilfe einer Vielzahl an Gesetzesänderungen und Regelungen die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. Helfen soll hierbei insbesondere der Abbau bürokratischer Belastungen, gerade für den Mittelstand.  > lesen

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    15.03.2022 · Fachbeitrag aus AStW · Gesetzgebung

    Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

    Das Bundeskabinett hat am 16.2.2022 den Entwurf eines „Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz – Drucks. 83/22)“ beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat (Stand 4.3.22). Der Gesetzentwurf sieht vor, Unternehmen zur weiteren Bekämpfung der Folgen der Coronapandemie zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung gezielt mit konsequenten Maßnahmen zu unterstützen.  > lesen

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    15.06.2022 · Nachricht aus AStW · Fotovoltaikanlagen

    Vereinfachungsregelung und Fristverlängerung

    Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen können sich von der Abgabe einer Anlage EÜR befreien lassen, wenn sie eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht erklären (siehe BMF 29.10.21, BStBl I, 2022). Die Inanspruchnahme dieser Vereinfachungsregelung muss jedoch innerhalb bestimmter Fristen gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Die Fristen ergeben sich aus Rz. 6 des BMF-Schreibens vom 29.10.2021. > lesen

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