02.09.2025 · Fachbeitrag aus MBP · Abgabenordnung
Ein Steuerbescheid ist nach § 175b AO zu ändern, wenn elektronische Daten von Dritten (z. B. dem Rentenversicherungsträger) bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Dies gilt nach Meinung des BFH (27.11.24, X R 25/22, Abruf-Nr. 248992 ; PM Nr. 44/25 vom 10.7.25) selbst dann, wenn diese Informationen bereits aus der Steuererklärung ersichtlich waren.
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02.09.2025 · Nachricht aus MBP · Umsatzsteuer
Der BFH (Beschluss vom 19.2.25, XI R 23/24, Abruf-Nr. 249400 ; PM Nr. 51/25 vom 31.7.25) hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es unionsrechtlich zulässig ist, den guten Glauben des Steuerpflichtigen nicht bereits im Steuerfestsetzungsverfahren, sondern erst in einem späteren, gesonderten Billigkeitsverfahren zu schützen.
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25.08.2025 · Nachricht aus VB · Spendenrecht
Ausländische Spendenempfänger dürfen Zuwendungsbestätigungen ausstellen, wenn sie im Zuwendungsempfängerregister (ZER) eingetragen sind. Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt Bayern) hat jetzt aber darauf hingewiesen, dass auch hier für den Spendenabzug eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich ist.
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02.07.2025 · Fachbeitrag aus MBP · Einkommen- und Gewerbesteuer
Wann liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor? Die Antwort lautet: Es kommt (wie so oft) auf den Einzelfall an! Denn sowohl die Zahl der Objekte als auch der zeitliche Abstand zwischen Anschaffung und Verkauf haben „nur“ indizielle Bedeutung. Das zeigt auch ein aktueller Beschluss des BFH (20.3.25, III R 14/23, Abruf-Nr. 248227 ; PM Nr. 31/25 vom 22.5.25).
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28.04.2025 · Fachbeitrag aus VB · Umsatzsteuer
Auch nach der Neuregelung von § 4 Nr. 21 UStG zum 01.01.2025 ist die staatliche Anerkennung der Bildungseinrichtung Voraussetzung für die Steuerbefreiung. Für gemeinnützige Bildungsträger und Berufsverbände gibt es aber eine alternative Befreiungsregelung – § 4 Nr. 22a UStG. Sie setzt kein behördliches Anerkennungsverfahren voraus. Entgegen dem Wortlaut ist auch diese Befreiungsvorschrift begrenzt. VB klärt deshalb die Hintergründe und wichtige Einzelfälle.
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