12.04.2017 · Nachricht aus SSP · Gewinnermittlung
Unternehmer, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt haben und deren Einkünfte nicht mehr als 17.500 Euro betrugen, durften dem Finanzamt eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung in Papierform zuschicken. Das geht für die EÜR des Jahres 2017 nicht mehr. Darauf hat das BMF hingewiesen (Abruf-Nr. 193218 ). Dann müssen auch Kleinstunternehmer die EÜR elektronisch übermitteln.
> lesen
12.04.2017 · Fachbeitrag aus SSP · Gewinnermittlung
Der Investitionsabzugsbetrag ist eines der letzten Steuersparmodelle für kleine und mittelgroße Unternehmen. Kein Wunder, dass es zu § 7g Abs. 1 EStG viele Entscheidungen, Streitpunkte mit dem Finanzamt und Unsicherheiten in der Anwendung gibt. SSP bringt Sie auf den Stand der Dinge.
> lesen
10.04.2017 · Fachbeitrag aus SSP · Werbungskosten
Hat ein Postbote in der Postsortierstation eine erste Tätigkeitsstätte oder nicht? Diese Frage hat ein Leser an die Redaktion herangetragen. SSP macht den Praxis-Check.
> lesen
10.04.2017 · Nachricht aus SSP · Familienverträge
Renovieren Sie eine Immobilie, bevor Sie sie an einen Angehörigen verbilligt vermieten, können Sie die Kosten nur in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten absetzen, wenn die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen, dass Sie bei Vornahme der Erhaltungsaufwendungen zunächst die Absicht gehabt haben, die Wohnung zur ortsüblichen Marktmiete an Dritte zu überlassen. Das hat das FG Nürnberg entschieden.
> lesen
06.04.2017 · Nachricht aus SSP · Kapitalvermögen
Erhält der GmbH-Gesellschafter für ein Darlehen von der GmbH Zinsen, muss er diese mit dem persönlichen Steuersatz versteuern, wenn er an der GmbH zu mindestens zehn Prozent beteiligt ist. Das gilt nach Auffassung des BFH aber nicht für „mittelbare “ Beteiligungen. Hier greift die 25-prozentige Abgeltungsteuer auch dann, wenn der Gesellschafter mit über zehn Prozent beteiligt ist.
> lesen
06.04.2017 · Fachbeitrag aus SSP · Außergewöhnliche Belastung
Leisten Sie Unterhaltszahlungen, dürfen Sie diese als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das Finanzamt mindert den Abzugsbetrag jedoch, wenn Ihnen dann selbst nicht genügend Geld zum Leben übrig bleiben würde. Der BFH hat jetzt eine erfreuliche Entscheidung getroffen, wie diese Opfergrenze ermittelt wird. SSP bringt Sie auf den Stand der Dinge.
> lesen
06.04.2017 · Nachricht aus SSP · Kinder
Eltern volljähriger Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, haben Anspruch auf Kindergeld und die anderen kindbedingten Steuervergünstigungen. Eine elementare Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. Der BFH muss jetzt klären, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn ein Kind von Geburt an an einem Gendefekt leidet, dieser aber erst nach dem 25. Lebensjahr festgestellt wird bzw. ausbricht.
> lesen
05.04.2017 · Fachbeitrag aus SSP · Außergewöhnliche Belastung
Wenn Sie Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen wollen, müssen Sie vorher die Hürde „zumutbare Belastung“ nehmen. Eine aktuelle BFH-Entscheidung sorgt dafür, dass Ihnen das künftig leichter fällt. Der BFH hat nämlich die bisherige Rechenmethode zur Ermittlung der zumutbaren Belastung zugunsten der Steuerzahler korrigiert.
> lesen
21.03.2017 · Fachbeitrag aus SSP · Familienverträge/Betriebsausgaben
Die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen, insbesondere der Fremdvergleich, sind auf Arbeitsverhältnisse zwischen fremden Dritten grundsätzlich nicht anzuwenden. Das gilt auch dann, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein gewisses Näheverhältnis besteht. Das hat das FG Niedersachsen entschieden.
> lesen
21.03.2017 · Fachbeitrag aus SSP · Gewinnermittlung
Stellen Zahlungen aus Umsatzsteuervor- und Lohnsteueranmeldungen im Januar 2017 noch Betriebsausgaben des Jahres 2016 dar oder sind sie erst in der Gewinnermittlung 2017 zu berücksichtigen? Diese Frage wird derzeit in der Finanzverwaltung heiß diskutiert. Offensichtlich sollen die Sachbearbeiter das Thema künftig strenger begutachten. Lernen Sie deshalb die Spielregeln kennen, um vor unliebsamen Überraschungen in Betriebsprüfungen gewappnet zu sein.
> lesen