03.01.2020 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Häufig schließen Senioren Verträge ab, die das Widerrufsrecht nicht deutlich genug im Text hervorheben. Allerdings hat diese Pflicht auch Grenzen. Das OLG Dresden sagt: Eine Belehrung in Fettdruck ist ausreichend, auch wenn andere Über- und Nebenschriften fettgedruckt sind. Deshalb geht die Belehrung nicht im Gesamttext „unter“ (14.8.19, 4 U 1486/19, Abruf-Nr. 212984 ).
03.01.2020 · Fachbeitrag ·
Betreuung
Bei einer Lebensversicherung auf den Tod eines anderen muss in entsprechender Anwendung von § 159 Abs. 2 S. 1 VVG die versicherte Person schriftlich einwilligen, wenn die Bezugsberechtigung im Todesfall geändert ...
03.01.2020 · Fachbeitrag ·
Finanzen
Senioren verfügen im Alter oft über wenig Geld und stellen vieles auf den Prüfstand: Sie wechseln in günstigere Versicherungstarife, kündigen Abonnements usw. Viele Senioren zahlen außerdem ...
03.01.2020 · Nachricht ·
Haftungsrecht
Gerade Senioren sind durch die modernen Kleinstfahrzeuge im Straßenverkehr verunsichert. Dem wirkt eine Entscheidung des OLG Koblenz entgegen. Danach haben auf einem kombinierten Fuß- und Radweg Fußgänger gegenüber Elektrokleinstfahrzeugen (hier: Segway) absoluten Vorrang.
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03.01.2020 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Unsicherheit herrscht bei Mandanten, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, aus welchen Leistungen sie im Alter Beiträge an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung entrichten ...
03.01.2020 · Fachbeitrag ·
Lebenslanges Wohnrecht
Wird ein Teil des Kaufpreises für ein bebautes Grundstück durch ein
Lebenslanges Wohnrecht und eine Pflicht zur Pflege des Verkäufers abgegolten, ist es für die Erben bitter, wenn der Verkäufer kurz nach dem ...
03.01.2020 · Nachricht ·
Unterbringung
In einem Unterbringungsverfahren ersetzt die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich. Hierauf hat der BGH hingewiesen.