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· Fachbeitrag · Versicherungsrecht

Aktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z

| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z ‒ sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |

 

Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Personenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Späterer Wegfall einer zuvor bestehenden Berufsunfähigkeit

Auch wenn der Berufsunfähigkeitsversicherer kein Anerkenntnis abgegeben hat, kann er den späteren Wegfall einer zunächst eingetretenen Berufsunfähigkeit nur durch eine Änderungsmitteilung geltend machen, die den inhaltlichen Anforderungen des Nachprüfungsverfahrens genügt. Die Änderungsmitteilung hat rechtsgestaltende Wirkung (BGH, Beschluss vom 13.03.2019, Az. IV ZR 124/18, Abruf-Nr. 210048).

Verweisung Mechaniker auf Lagerarbeiter

Ein als Maschineneinrichter tätiger VN, der für diese Tätigkeit eine dreieinhalbjährige Ausbildung als Industriemechaniker benötigt, kann wegen des unterschiedlichen Anforderungsprofils nicht auf den Beruf eines Lageristen verwiesen werden. Die Tätigkeit eines Lageristen stellt eine reine Anlerntätigkeit dar und erfordert keine spezielle Ausbildung. Gegen die Verweisbarkeit eines Mechanikers auf die Tätigkeit eines Lageristen spricht auch eine Einkommenseinbuße von etwa 30 Prozent (LG Heidelberg, Urteil vom 25.01.2019, Az. 4 O 165/16, Abruf-Nr. 211482).

Gesundheitsfragen: Eine MPU ist keine Beratung wegen Drogenkonsums

Verneint der VN die Gesundheitsfragen nach einer Beratung wegen Alkohol- oder Drogenkonsums im Versicherungsantrag, obwohl er im abgefragten Zeitraum an einer MPU teilgenommen hat, begründet dies für sich genommen keine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (LG Itzehoe, Urteil vom 26.06.2019, Az. 3 O 235/17, Abruf-Nr. 210759).

Pflegetagegeldversicherung

Keine Anfechtung: VN verschweigt für ihn unbedeutende Krankheit

Für ein arglistiges Verhalten des VN kommt es auf seinen Kenntnisstand zum Zeitpunkt des Versicherungsantrags an. Ein vier Jahre zurückliegender Hinweis der Hausärztin rechtfertigt die Feststellung von Vorsatz nicht, wenn der VN plausibel darlegt, dass ihm eine aus seiner Sicht länger zurückliegende unbedeutende Krankheitsepisode (hier: begrenzte Verordnung von Medikamenten bei einer Diabetes-Mellitus-Diagnose) bei Antragstellung nicht mehr bewusst war. Fragt der Versicherer bei Antragstellung nach einem „Schlaganfall“ in den letzten fünf Jahren, ist nach dem Verständnis eines durchschnittlichen VN eine TIA (transitorische ischämische Attacke) nicht anzeigepflichtig. (OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 01.10.2018, Az. 9 U 165/16, Abruf-Nr. 208823).

Unfallversicherung

Keine Informationspflicht des Versicherers gegenüber der versicherten Person bei Versicherung für fremde Rechnung

Bei einer Versicherung für fremde Rechnung obliegt es dem Unfallversicherer nicht, die versicherte Person neben oder anstelle des VN entsprechend § 186 S. 1 VVG zu informieren. Das gilt auch im Fall der Anzeige des Versicherungsfalls durch den Versicherten (BGH, Urteil vom 22.05.2019, Az. IV ZR 73/18, Abruf-Nr. 209467).

 

 

Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Sachversicherung

Elementarschadenversicherung

Regulierungszusage kann deklaratorisches Anerkenntnis sein

Die Erklärung eines Regulierungsbeauftragten, dass „Ersatzpflicht … als versichert bestätigt“ werde, kann ein deklaratorisches Anerkenntnis sein (OLG Hamm, Beschluss vom 09.11.2018, Az. 20 U 86/18, Abruf-Nr. 211483).

Kfz-Versicherung

Prüffrist: Vier bis sechs Wochen Zeit für den Versicherer

Eine angemessene Prüffrist für den Versicherer beträgt vier bis sechs Wochen. Dem Versicherer ist auch in einfachen Fällen das Recht zuzubilligen, die Ermittlungsakte einzusehen (OLG Celle, Urteil vom 23.07.2019, Az. 14 U 180/18, Abruf-Nr. 210681).

Reparaturkosten: Auf Gutachten ist trotz Gegengutachtens Verlass

Ein vom Versicherer vorgelegtes Gegengutachten ändert nichts daran, dass sich der Geschädigte auf das Schadengutachten verlassen darf. Darauf weist das AG Stuttgart in einer Verfügung hin (AG Stuttgart, Verfügung vom 17.06.2019, Az. 43 C 1686/19, Abruf-Nr. 209614).

Reparaturkosten: Schaden am werkstatteigenen Fahrzeug fiktiv abgerechnet

Rechnet die Werkstatt einen Haftpflichtschaden am werkstatteigenen Fahrzeug fiktiv ab, kommt es nicht darauf an, ob sie Ersatzteile mit einem Rabatt bezieht. Denn sie wäre nicht verpflichtet, das Fahrzeug in der eigenen Werkstatt zu reparieren (AG Stuttgart, Urteil vom 12.06.2019, Az. 41 C 1024/19, Abruf-Nr. 209723).

Reparaturkosten: Arbeitsplatzwechsel und Umrüsten der Richtbank

Kosten für das Umsetzen des Fahrzeugs aus der Karosserie- in die Lackierabteilung sind ebenso erstattungspflichtig wie die Kosten für das Umrüsten der Richtbank, wenn die Werkstatt diese Kosten an den Geschädigten berechnet und diese Positionen auch im Schadengutachten enthalten sind (AG München, Urteil vom 18.04.2019, Az. 344 C 11554/18, Abruf-Nr. 209807).

Entsorgungskosten erstattungsfähig

Berechnet die Reparaturwerkstatt Entsorgungskosten an den Kunden, muss der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer diese erstatten (AG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2019, Az. 42 C 2435/19, Abruf-Nr. 210496).

Rechtsschutzversicherung

Zwei Klauseln in den ARB 2010 unwirksam

  • Die Schadensminderungsklausel des § 17 Abs. 1 c) bb) ARB 2010 ist intransparent.

ARB 2009: Klausel über Pflicht zur Mitteilung der „zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben“ unwirksam

Intransparent und deshalb unwirksam ist die Klausel in § 11 Abs. 3 S. 1 ARB 2009. Danach muss der VN im bestehenden Versicherungsverhältnis dem Versicherer nach Aufforderung „die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben“ machen. Wird diese Pflicht vorsätzlich verletzt, fällt der Versicherungsschutz weg, und bei grob fahrlässiger Verletzung wird der Versicherungsschutz gekürzt. Der VN kann die Deckung für die Geltendmachung von kaufrechtlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen verlangen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.2019, Az. 12 U 33/18, Abruf-Nr. 207856).

Rechtsschutzversicherung für Landwirte: Bei Streitigkeit aus Bewirtschaftungsvertrag Einstandspflicht

Streitigkeiten aus einem Bewirtschaftungsvertrag, den ein Landwirt mit einem Dritten eingegangen ist, unterfallen dem Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung für Landwirte (OLG Dresden, Urteil vom 02.07.2019, Az. 4 U 447/19, Abruf-Nr. 211043).

Stichentscheid: Darstellung des Sachverhalts kann entbehrlich sein

Eine Darstellung des Sachverhalts im Rahmen des Stichentscheids kann ausnahmsweise entbehrlich sein. Das gilt dann, wenn der Sachverhalt dem Versicherer schon aufgrund umfangreichen Schriftwechsels, der ebenfalls eine Sachverhaltsdarstellung enthielt, ausreichend bekannt ist (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.03.2019, Az. 7 U 8/18, Abruf-Nr. 211484).

Wohngebäudeversicherung

Regressverzicht des Gebäudeversicherers: Anwendung des Teilungsabkommens Mieterregress auf Altenteiler

Das „Teilungsabkommen Mieterregress“ gilt auch für Schäden, die ein Altenteiler verursacht hat (OLG Celle, Urteil vom 11.07.2019, Az. 8 U 17/19, Abruf-Nr. 211485).

Abfindung „Neuwert-Schaden brutto“: Welche Kosten muss der Versicherer ersetzen?

Vereinbaren die Vertragspartner bei der Regulierung eines Schadens durch den Gebäudeversicherer, dass mit der Zahlung eines bestimmten Betrags „alle Ansprüche aufgrund des Feuerschadens“ endgültig abgefunden werden sollen, ist die Reichweite der Abgeltung durch Auslegung der Vereinbarung zu ermitteln. Hatten die Parteien bei der Berechnung der Entschädigung nur den reinen Gebäudeschaden im Blick (hier: Entschädigung für den „NW-Schaden brutto“), ist die Vereinbarung so auszulegen, dass Bewegungs- und Schutzkosten sowie Aufräum- und Abbruchkosten von der Abgeltung nicht erfasst werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2019, Az. 9 U 42/17, Abruf-Nr. 211486).

 

 

Weiterführender Hinweis

  • Wer nach diesem ersten Überblick tiefer einsteigen möchte, findet alle Urteile im Volltext auf wvm.iww.de. Geben Sie dazu in den Suchschlitz (oben rechts auf der Website) die genannte sechsstellige Abruf-Nr. ein.
Quelle: Seite 19 | ID 46231258