07.04.2026 · Fachbeitrag aus SB · Gemeinnützigkeit
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfordert nicht nur eine entsprechende tatsächliche Geschäftsführung, sondern auch eine formell einwandfreie Satzung. Jüngst hat der BFH klargestellt, dass IT-Dienstleistungen für juristische Personen des öffentlichen Rechts ohne hinreichende Konkretisierung in der Satzung nicht zur Steuerbegünstigung führen. Das Urteil hat eine hohe Praxisrelevanz und weitreichende Konsequenzen.
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31.03.2026 · Nachricht aus SB · Gemeinnützigkeit
Der mit dem Jahressteuergesetz 2020 neu eingeführte § 57 Abs. 3 AO erweitert die Ausnahmen vom Unmittelbarkeitsgebot auf Kooperationen gemeinnütziger Organisationen. Begünstigt ist eine Körperschaft auch, „wenn
sie satzungsgemäß durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die im Übrigen die Voraussetzungen der
§§ 51 bis 68 erfüllt, einen steuerbegünstigten Zweck verwirklicht“. Diese Regelung schließt aber keine Kooperation mit ...
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