14.11.2023 · Fachbeitrag aus SB · Stiftungsorganisation
„Mein Name ist …“ – das ist (nicht nur wenn es um James Bond geht) ein wichtiger Satz in jeder Sprache. Das gilt für Stiftungen gleichermaßen: Ihr Name ist für sie von besonderer Bedeutung; er gibt ihnen ihr Gesicht. Deswegen sind Namensänderungen bei Stiftungen nicht ohne weiteres möglich. Sie sind an besondere Voraussetzungen geknüpft. Diese kann der Stifter allerdings gestalten. Die Einzelheiten erläutert Ihnen SB.
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06.11.2023 · Nachricht aus SB · Übungsleiterfreibetrag:
Der Übungsleiterfreibetrag in § 3 Nr. 26 EStG müsste im Jahr 2023 eigentlich bei 3.207 Euro (statt 3.000 Euro) liegen, damit Übungsleiter keine inflationsbedingten Verluste erleiden. Das hat ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags ergeben.
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06.11.2023 · Fachbeitrag aus SB · Editorial November 2023
Vor allem steuerrechtliche Fragen führen im Zusammenhang mit gemeinnützigen Stiftungen immer wieder einmal zu Rechtsstreitigkeiten. So stritt in einem Fall ein gemeinnütziger Kläger mit der Finanzverwaltung darüber, wie aus der entgeltlichen Überlassung von Räumlichkeiten an eine andere gemeinnützige Körperschaft erzielte Gewinne steuerlich einzuordnen sind (BFH, Beschluss vom 30.06.2023, Az. V B 13/22, Abruf-Nr. 236352 , DStR 2023, 1600 ff.). Fallen die „Gewinne“ unter die ...
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06.11.2023 · Fachbeitrag aus SB · Stiftungsnetzwerk
„Das Stiftungsnetzwerk soll unsere regionalen Stiftungen für alle sichtbar machen!“, mit diesen kraftvollen Worten umreißt Dr. Gunther Schunk, Vorstandsvorsitzender der Vogel Stiftung Dr. Eckernkamp, die Mission, die hinter der Gründung des Stiftungsnetzwerks Würzburg steht. Dr. Gunther Schunk war maßgeblich daran beteiligt, dass diese Vision am 19.09.2023 Wirklichkeit wurde. Im SB-Interview gewährt er Einblicke in die Idee, die Herausforderungen und die zukünftigen Schritte dieses ...
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26.10.2023 · Fachbeitrag aus SB · Stiftungsvorstand
Die Arbeit des Vorstands als prägendes Organ jeder Stiftung ist von großer Bedeutung. Es ist daher zwingend, dass der Stiftungsvorstand wirksame Beschlüsse fasst und seine Stiftungsarbeit so erfolgreich verfolgen kann. Vor diesem Hintergrund stellt der StiftungsBrief die Spielregeln für die Beschlussfassung in einer Serie vor. In Teil 2 erfahren Sie, welche Aufgaben der Vorstand haben kann und wie die Beschlussfassung des Vorstands und die Vertretung einzelner Vorstandsmitglieder praxisnah ...
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24.10.2023 · Nachricht aus SB · Stiftungsaufsicht
Ein Leser fragt: Muss jegliche Umschichtung des Vermögens vorab mit der Stiftungsaufsicht abgestimmt werden, beispielsweise auch eine Renovierung der Immobilie. Die Immobilie befindet sich im Vermögensstock und macht ca. zehn Prozent des Immobilienwerts aus. Rechtsanwältin Tina Bieniek antwortet.
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20.10.2023 · Fachbeitrag aus SB · Spenden
Führt ein Stifter einer Stiftung finanzielle Mittel zu, steht für ihn meist auch der Spendenabzug nach § 10b EStG im Vordergrund. Doch was passiert, wenn der Stifter die finanziellen Mittel auch gut selbst gebrauchen kann? Wäre es dann nicht passend, wenn die Stiftung dem Stifter die Spende im Rahmen eines Darlehens zurückgewährt? Oder würde dieses Rückdarlehen den Spendenabzug beim Stifter gefährden? Eine spannende Frage, die der BFH jüngst geklärt hat.
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18.10.2023 · Nachricht aus SB · Grunderwerbsteuer
Der BFH muss sich auf Betreiben einer Stiftung unter dem Az. II R 14/23 mit folgender Frage befassen: Ist die steuerrechtliche Transparenz von Stiftungen im niederländischen Recht europarechtskonform auch im deutschen (Grunderwerbsteuer-)Recht zu beachten?
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18.10.2023 · Fachbeitrag aus SB · Übungsleiter-/Ehrenamtsfreibetrag
Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26 und 26a EStG
setzen voraus, dass die Tätigkeiten nebenberuflich bei einem begünstigten Arbeitgeber ausgeübt werden. Beim Übungsleiterfreibetrag sind zudem nur pädagogische, künstlerische und pflegerische Tätigkeiten begünstigt. Die Nachweise, dass diese Voraussetzungen vorliegen, muss die Stiftung erbringen. Das lehrt eine Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt zu einem Verein. SB zeigt Ihnen, wie der Nachweis zu erbringen ist.
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