29.11.2024 · Nachricht aus SB · Editorial 12/2024
In der Praxis stoßen wir, vor allem bei gemeinnützigen Stiftungen, immer wieder auf dieselben Probleme. Zweckverfehlung, Mittelfehlverwendung und Verstoß gegen den Vermögenserhaltungsgrundsatz. Ich will deshalb dazu hier noch einmal ausgesprochen deutlich einige Punkte betonen:
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29.11.2024 · Fachbeitrag aus SB · Gemeinnützigkeit
Wann eine Notlage gemäß § 53 Nr. 2 S. 3 AO angenommen werden kann und wie sich in dem Zusammenhang der Nachweis der Hilfebedürftigkeit gestaltet, wird künftig durch Neufassung des § 53 AO klarer geregelt sein. Die Änderungen finden sich im Bürokratieentlastungsgesetz IV, dem der Bundesrat am 27.09.2024 zugestimmt hat. Die Neufassung gilt ab dem 01.01.2025.
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29.11.2024 · Fachbeitrag aus SB · Spenden
Jede Stiftung freut sich über Spenden, die ihr zugewandt werden. Hier gilt es jedoch für den Stiftungsvorstand die gesetzlichen Grundlagen und auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung zu kennen, um Haftungsgefahren zu vermeiden. SB zeigt in einer Beitragsserie die Besonderheiten bei Spenden an Stiftungen. In diesem dritten Teil werden Sachspenden näher beleuchtet.
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21.11.2024 · Fachbeitrag aus SB · Gesetzesänderung
Die Beschlussfassung von Stiftungsorganen kann künftig statt bisher in Schriftform auch in Textform erfolgen, soweit in der Satzung nichts Abweichendes geregelt ist. Diese auch für Stiftungen interessante Erleichterung ist im Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV, Abruf-Nr. 244968 ) enthalten und gilt seit dem 01.01.2025.
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19.11.2024 · Nachricht aus SB · Transparenzregister
Ist der wirtschaftlich Berechtigte Milliardär und sind dessen Daten ohnehin allgemein zugänglich, hat er kein Recht auf Beschränkung der Einsichtnahme seiner Daten im Transparenzregister. Denn aus der Einsichtnahme Dritter in das Transparenzregister ergibt sich für den Milliardär keine signifikante Gefahrerhöhung, so das VG Köln. Ob dies das OVG NRW im Berufungsverfahren ebenso sieht, bleibt abzuwarten. Dort ist das Verfahren derzeit anhängig (VG Köln, Urteil vom 17.07.2024, Az. 13 K ...
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19.11.2024 · Fachbeitrag aus SB · Immobilien
Wertvolles Immobilienvermögen bedarf einer fachmännischen Gestaltung und Strukturierung zur steuerlichen Optimierung, zum Schutz vor Gläubigern und zur Vorbereitung der Nachfolge innerhalb der Familie. Die Immobilien-Familienstiftung bietet in verschiedenen Konstellationen deutliche Vorteile. Sie bedarf einer sorgfältigen Planung, bei der rechtliche und insbesondere steuerrechtliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen, jedoch auch wirtschaftliche und familiäre Aspekte. Ein Überblick.
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15.11.2024 · Fachbeitrag aus SB · Anerkennung
Eine rechtsfähige Stiftung entsteht durch Stiftungsgeschäft und Anerkennung der Stiftungsbehörde – so sagen es §§ 80, 82 BGB auch nach der Reform des Stiftungsrechts. Tagtäglich werden auf dieser Grundlage rechtsfähige Stiftungen errichtet – doch wie genau funktioniert der Anerkennungsprozess und was prüft die Stiftungsaufsicht? SB wirft einen Blick auf das Anerkennungsverfahren und ein Urteil des VG Berlin.
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15.11.2024 · Nachricht aus SB · Klage/Stiftungsvorstand
Trägt eine Stiftung nicht hinreichend dazu vor, durch wen sie gesetzlich vertreten wird, ist ihre Verfassungsbeschwerde unzulässig. Zu diesem Schluss ist das BVerfG gelangt und hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
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15.11.2024 · Nachricht aus SB · Familienstiftung
Auch eine privatrechtliche Familienstiftung kann grundsätzlich ein Finanzunternehmen sein. Ob sie eine finanzunternehmerische Haupttätigkeit ausübt, richtet sich nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls. Zu diesem Schluss ist der BFH gelangt und hat ein Urteil des FG Sachsen bestätigt.
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14.11.2024 · Nachricht aus SB · Vergabe
Wenn eine gemeinnützige GmbH (gGmbH), die ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie betreibt, Erlöse aus Krankenhausleistungen, Wahlleistungen und ambulanten Leistungen erzielt, erzielt sie Entgelte für spezifische Gegenleistungen für die Behandlung von Patienten. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Finanzierung i. S. v. § 99 Nr. 2 a) GWB. Die gGmbH ist somit keine öffentliche Auftraggeberin. Und der Rechtsweg zur Vergabekammer ist nicht eröffnet. Das hat das OLG ...
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