01.09.2009 · Fachbeitrag aus SB · Ertragsteuern
Sponsoring ist für viele gemeinnützige Stiftungen eine wichtige Einnahmequelle. Jedoch sind beim Sponsoring die Grenzen zwischen steuerbefreiter Vermögensverwaltung und steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (wGB) fließend („Hinweis ohne besondere Hervorhebung“) und bergen daher steuerliche Risiken (Alvermann, SB 09, 14). Der folgende Beitrag zeigt auf, wie im Falle der Zuordnung des Sponsorings zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die ...
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01.09.2009 · Fachbeitrag aus SB · Verwaltungsgerichtshof
Der Veranstalter eines Tennisturniers hatte eine Sponsorenvereinbarung mit einer in Malta ansässigen Firma geschlossen, die Sportwetten anbietet. Das Regierungspräsidium hatte nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GlüStV die Werbung untersagt. Der Veranstalter hielt dagegen, dass Sponsoring keine Werbung i.S. der GlüStV sei. Nennung und Präsentation des Sponsors sei keine Werbung für dessen Produkte, da nur dessen Name neben anderen Firmennamen erscheine.
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01.09.2009 · Fachbeitrag aus SB · Bundesfinanzministerium
Ab dem 1.1.10 gilt für die Steuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen für hilfsbedürftige Personen die Neuregelung des § 4 Nr. 16 UStG. Das BMF hat jetzt in einem ausführlichen Einführungsschreiben die Neuerungen erläutert (BMF 20.7.09, IV B 9 - S 7172/09/10002, Abruf-Nr. 092528).
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01.09.2009 · Fachbeitrag aus SB · Bundesfinanzministerium
Das BMF hat in einem Einführungsschreiben auf eine seit 1.1.09 geltenden Neuregelung hingewiesen (BMF 26.6.09, IV B 9 - S 7170/08/10009, Abruf-Nr. 092360). Die bisher in § 4 Nr. 14 geregelte Steuerbefreiung für Heilbehandlungen in der Humanmedizin im Rahmen der Ausübung einer heilberuflichen Tätigkeit wird im neuen § 4 Nr. 14 a) UStG fortgeführt. Erfasst werden ambulante und auch stationäre Leistungen, die der medizinischen Betreuung von Personen durch Diagnostizieren und Behandeln von ...
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01.09.2009 · Fachbeitrag aus SB · Arbeitsrecht
Bei Mini-Jobs gelten aus arbeitsrechtlicher Sicht dieselben Regeln wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis auch. In aller Kürze:
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01.09.2009 · Fachbeitrag aus SB · Praxisfragen
Die gemeinnützige GmbH kann als Einstiegsrechtsform für Unternehmensgründungen eine Alternative zur Stiftung darstellen, insbesondere nachdem die Finanzverwaltung jüngst die gemeinnützlichkeitsrechtlichen Bedenken wegen der gesetzlichen Rücklage ausgeräumt hat. Was aber ist, wenn sich der gGmbH-Gründer entschließt, die gGmbH aufzulösen und das Vermögen vorzeitig auf eine Stiftung zu übertragen? Ein Leser hat hierzu folgende Fragen:
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01.09.2009 · Fachbeitrag aus SB · Bundesfinanzhof
Der BFH hat in einer Entscheidung vom 17.2.09 zur Frage der Umsatzsteuerpflicht von gemeinnützigen Einrichtungen Stellung genommen, die mittelbar Mädchen und Frauen, die sich in geistiger, sittlicher oder wirtschaftlicher Not befinden, durch den Einsatz von Betreuern Hilfe leisten. Für die dafür aus öffentlichen Mitteln gezahlten Stundensätze besteht zwar keine Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 18 S. 1 c) UStG. Die gemeinnützigen Einrichtungen können sich aber für die von ihnen ...
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31.07.2009 · Fachbeitrag aus SB · Der praktische Fall
Die Grundsteuer ist aufgrund der im Grundsteuergesetz (GrStG) festgelegten Steuerbefreiung für gemeinnützige Stiftungen in der Regel kein Problem: § 3 Abs. 1 Nr. 3b GrStG befreit den Grundbesitz von der Grundsteuer, der von einer inländischen Stiftung, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient und für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke genutzt wird. Erfolgt dennoch eine Besteuerung des Grundbesitzes, ist zu prüfen, ob § 3 Abs. 1 Nr. 3b GrStG nur fälschlicherweise nicht ...
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31.07.2009 · Fachbeitrag aus SB · Investmenttipp des Monats
Die Zinsen befinden sich seit einigen Monaten auf einer turbulenten Talfahrt. Betrug der Leitzins im Euroraum noch vor weniger als einem Jahr stattliche 4,25 %, reduzierte die Europäische Zentralbank (EZB) ihn mittlerweile auf magere 1 % und damit auf das tiefste Niveau seit ihrem Bestehen. Bei den Zinsen für Tagesgeld sieht es sogar noch dramatischer aus. Gemessen am EONIA liegen diese zeitweise bei weniger als 0,35 %.
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31.07.2009 · Fachbeitrag aus SB · Gestaltungshinweis
Will ein potenzieller Stifter eine gemeinnützige Stiftung oder Familienstiftung errichten, so muss er sich darüber im Klaren sein, dass er mit der finanziellen Ausstattung der Körperschaft seinen Einfluss über das hingegebene Vermögen verliert. Bei der Familienstiftung ist die Verfügungsbeschränkung über das hingegebene Vermögen weniger gravierend, da der Zweck der Stiftung gerade darin besteht, den Stifter und dessen Familienangehörige zu unterstützen. Ziel der Familienstiftung ...
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