01.03.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · Erhöhungsgebühr
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO gibt es eine Erhöhungsgebühr, wenn der Anwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig wird und es sich um denselben Gegenstand handelt. Der Beitrag zeigt die Gebührenabrechnung bei mehreren Auftraggebern nach dem RVG.
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01.03.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · Strafrecht
Das RVG kennt grundsätzlich nur noch die Verfahrens- und die Terminsgebühr. In Strafsachen gibt es daneben noch eine sog. Grundgebühr sowie zusätzliche Gebühren, wie z.B. die Befriedungs- oder die Wertgebühr. Der Beitrag zeigt den Geltungsbereich der neuen Gebühren auf.
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01.03.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · Terminsgebühr
Das RVG enthält wesentliche Änderungen und Neuerungen, die die Vergütung des Anwaltes betreffen. Der folgende Beitrag zeigt zunächst wichtige allgemeine Änderungen und Neuregelungen auf.
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01.03.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · Übergangsvorschriften
Für die Übergangszeit von der BRAGO zum RVG gilt Folgendes:
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01.03.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · Beweisgebühr
Das RVG sieht keine Beweisgebühr mehr wie § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO vor. Der Beitrag zeigt, wie das RVG diesen Wegfall ausgleicht.
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01.03.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · Wertgebühren
Die in § 11 BRAGO enthaltenen Vorschriften zur Berechnung der Wertgebühren hat der Gesetzgeber in § 13 RVG weitgehend übernommen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuerungen nach dem RVG.
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01.03.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · Gebührenanrechnung
Zur Anrechnung außergerichtlicher Gebühren nach BRAGO und RVG:
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01.03.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · Rahmengebühr
Das RVG sieht bei den Rahmengebühren einige Besonderheiten vor.
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01.02.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · Anwaltshonorar
Die Beauftragung eines Anwalts erfolgt oft mündlich. Der Beitrag zeigt, wie Sie reagieren müssen, wenn sich der Mandant nach Abschluss der Anwaltstätigkeit weigert, das in Rechnung gestellte Honorar zu zahlen.
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01.02.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · Zinsen
Seit dem 1.1.02 gilt für die Berechnung der Verzugszinsen der Basiszinssatz nach § 247 BGB. Seine Höhe wird zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.
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