01.02.2003 · Fachbeitrag aus RVGprof · Zinsen
Seit dem 1.1.02 gilt für die Berechnung der Verzugszinsen der Basiszinssatz nach § 247 BGB. Seine Höhe wird zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz- Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.
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01.02.2003 · Fachbeitrag aus RVGprof · Anwaltshonorar
Werden Anwälte für ihre Mandanten im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens nach § 15a EGZPO tätig, können sie ihre Gebühren nach § 65 BRAGO abrechnen (dazu ausführlich Kaiser, BRAGO prof. 02, 28). Der folgende Beitrag zeigt, welche Vergütung der Anwalt in den einzelnen Bundesländern fordern kann, wenn er als Schlichter in diesem Verfahren tätig ist.
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01.02.2003 · Fachbeitrag aus RVGprof · Anwaltsmarketing
Weder das Rechtsberatungsgesetz noch das anwaltliche Berufs- und Gebührenrecht stehen einer telefonischen Rechtsauskunft durch Anwälte über eine 0190er- Nummer entgegen (BGH 26.9.02, I ZR 44/00 und I ZR 102/00 n.v.). (Abruf-Nr. 030075 und 030076)
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01.01.2003 · Fachbeitrag aus RVGprof · Wahlverteidigerhonorar
Der Pflichtverteidiger kann nach § 100 BRAGO die Zahlung von Wahlverteidigergebühren von dem Beschuldigten verlangen. Dieser kann im Fall des Freispruchs die Erstattung der notwendigen Auslagen für seinen Verteidiger aus der Landeskasse verlangen (§§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO). Die Ausführungen zeigen, wie der Pflichtverteidiger die Wahlverteidigergebühren im Falle des vollen (1) und des teilweisen Freispruchs (2) des Mandanten richtig abrechnet. Ferner wird erläutert, in welchen Fällen ...
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01.01.2003 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostensachen
Die Anwaltsvergütung für gerichtliche Tätigkeiten berechnet sich überwiegend anhand kostenrechtlicher Entscheidungen. Wir stellen daher die für die Anwaltstätigkeit wichtigsten Rechtsmittel im Kostenrecht dar. Im Folgenden werden die Beschwerden gegen die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren (§ 25 Abs. 2 GKG) und gegen die Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren (§ 10 BRAGO) erläutert (vgl. zur Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung nach § 104 ZPO, § 128 BRAGO und zur ...
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01.01.2003 · Fachbeitrag aus RVGprof · Bußgeldverfahren
1. Stellt die StA das Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehenstatbestandes ein und gibt sie die Sache an die Bußgeldbehörde weiter, löst dies die Gebühr des § 84 Abs. 2 Nr. 1 BRAGO aus, es sei denn, ein Beitrag des Rechtsanwalts zur Förderung der Einstellung des Verfahrens ist nicht ersichtlich.
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01.01.2003 · Fachbeitrag aus RVGprof · Familienrecht
Werden aus dem Scheidungsverbund Folgesachen (z.B. Umgangsrecht) abgetrennt, fallen weitere Gebühren an, was in der Praxis häufig übersehen wird. Der folgende Beitrag erläutert, wie und in welchen Fällen Sie weitere Gebühren abrechnen können.
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01.01.2003 · Fachbeitrag aus RVGprof · Unfallschadenregulierung
Zum 1.1.03 ändert sich die Unfallabwicklung von in Deutschland residierenden Personen, die im EU- Ausland einen Verkehrsunfall hatten. Dies ergibt sich aus der Umsetzung der 4. Kraftfahrthaftpflichtrichtlinie (4. KH- Richtlinie 2000/26/EG v. 16.5.00, Abl. EG L 181, 65) durch das PflVÄndG (BGBl. I 02, 2586). Dies hat auch Folgen für das Anwaltshonorar und seine Gefährdung unter Haftungsgesichtspunkten. Dazu wie folgt:
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01.01.2003 · Fachbeitrag aus RVGprof · Zustellungsreformgesetz
Anwälte haben oft die Rücksendung unfrankierter Empfangsbekenntnisse an das Gericht mit der Begründung verweigert, § 212a ZPO a.F. enthalte keine Rücksendepflicht. Die Pflicht folgt jetzt daraus, dass das am 1.7.02 in Kraft getretene Zustellungsreformgesetz dies in § 174 ZPO geregelt hat (BGBl. I 01, 1206). Die Rücksendung unfrankierter Empfangsbekenntnisse verursacht Kosten von bis zu 700 EUR jährlich. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie hier Kosten sparen können.
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01.12.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Richtige Anwendung der BRAGO
Dem Pflichtverteidiger steht gegen den Beschuldigten neben dem Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse nach § 97 BRAGO ein Anspruch auf Zahlung der Gebühren eines gewählten Verteidigers zu. Der folgende Beitrag zeigt, wie der Pflichtverteidiger die Wahlverteidigergebühren im Fall der Verurteilung des Mandanten richtig abrechnet.
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