02.03.2010 · Fachbeitrag aus RVGprof · Zusätzliche Gebühren
Das RVG sieht in Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 5 VV RVG und in Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 4 VV RVG „zusätzliche Gebühren“ vor, die der Rechtsanwalt zusätzlich zu den ihm sonst zustehenden Gebühren verdienen kann. Diese werden auf die sonstigen Gebühren nicht angerechnet. Eine dieser zusätzlichen Gebühren ist die sog. „Befriedigungs-/Erledigungsgebühr“ in den Nrn. 4114, 5115 VV RVG.
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02.03.2010 · Fachbeitrag aus RVGprof · Auslagen
Kopierkosten in Höhe von rund 16.000 EUR für rund 105.000 Ablichtungen können in einem Umfangsverfahren erforderliche Auslagen i.S. des § 46 RVG sein (OLG Köln 11.12.09, 2 Ws 496/09).
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02.03.2010 · Fachbeitrag aus RVGprof · Auslagen
Die Dokumentenpauschale gemäß Nr. 7000 VV RVG entsteht auch, wenn die Vervielfältigung durch Einscannen und Abspeichern als Datei hergestellt wird (LG Dortmund 16.12.09, 36 Qs 112/09).
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02.03.2010 · Fachbeitrag aus RVGprof · Haftzuschlag
Dem Nebenklägervertreter steht ein Haftzuschlag nicht allein deshalb zu, weil sich der Beschuldigte in Haft befindet (OLG Köln 16.11.09, 2 Ws 550/09).
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02.03.2010 · Fachbeitrag aus RVGprof · Befriedungsgebühr
Gebührenrechtlich werden mit der Abtrennung von Verfahren oder auch einzelnen Tatvorwürfen die abgetrennten Verfahren selbstständige Verfahren, in denen eine Verfahrensgebühr entstehen kann.
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02.03.2010 · Fachbeitrag aus RVGprof · Terminsgebühr
In Auslieferungsverfahren entsteht durch die Teilnahme des Beistands an Terminen vor dem Amtsgericht keine Terminsgebühr nach Nr. 6101 VV RVG (OLG Celle 14.12.09, 1 ARs 86/09).
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02.03.2010 · Fachbeitrag aus RVGprof · Gebührenanrechnung
Im Kostenfestsetzungsverfahren kommt die Anrechnung einer Geschäftsgebühr nach den Nummern 2300 bis 2303 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nicht in Betracht, wenn beide Gebühren von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden sind (BGH 10.12.09, VII ZB 41/09).
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01.02.2010 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verfahrensgebühr
Die Abrechnung des sich an das Strafverfahren anschließenden Adhäsionsverfahrens bereitet in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten. Gemäß §§ 403 ff. StPO können im Strafverfahren vermögensrechtliche Ansprüche des Verletzten oder seiner Erben geltend gemacht werden. Die Abrechnung erfolgt - auch wenn es sich um ein reines strafrechtliches Verfahren handelt - über die Wertgebühren der Nr. 4143, 4144 VV RVG.
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01.02.2010 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verfahrensgebühr
Die Beratung des Angeklagten bezüglich eines in der Anklageschrift beantragten Verfalls löst die Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG aus, die als reine Wertgebühr unabhängig vom Umfang der entfalteten Bemühungen des Rechtsanwalts ist. Die für die Wertfestsetzung maßgebende Höhe des Verfalls richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Beratung gegebenen Anhaltspunkten. Dass die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussantrag einen Verfall in geringerer Höhe beantragt und das Gericht dem folgt, ist für ...
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01.02.2010 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenerstattung
Der Unfallgegner haftet für die im Zuge der Regulierung entstandenen Anwaltskosten aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB), aus Gefährdungshaftung (§ 7 StVG, § 115 Abs. 1 VVG) oder ggf. aus vertraglicher Übernahme, z.B. im Rahmen einer Abfindungsvereinbarung. Nach ständiger Rechtsprechung muss er allerdings nur solche durch das Schadensereignis adäquat verursachten Kosten ersetzen, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH ...
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