25.05.2012 · Fachbeitrag aus RVGprof · Umgangsrechtsverfahren
Jeder, der unmittelbare an einem Umgangsrechtsverfahren beteiligt ist, hat grundsätzlich das Recht, an einem Anhörungstermin teilzunehmen. Hierfür entstehende Reisekosten sind erstattungsfähig.
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25.05.2012 · Fachbeitrag aus RVGprof · Insolvenzverfahren
Der für die Gebühren für den Antrag auf Eröffnung und Durchführung des Konkursverfahrens maßgebliche Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens ist der „wirtschaftliche Wert“ der Insolvenzmasse, den der Verwalter bis zum Abschluss des Konkursverfahrens hat realisieren können.
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25.05.2012 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwertantrag
Bei der Beschwerde eines im PKH-Verfahren beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts ist für die Berechnung des Beschwerdewerts von § 33 Abs. 3 S. 1 RVG auf die reduzierten Gebühren aus § 49 RVG abzustellen, wenn Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt worden ist. Wurde dagegen Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt, sind die Regelgebühren maßgeblich.
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25.05.2012 · Fachbeitrag aus RVGprof · Klagehäufung
Der Wert der Beschwer des infolge einer Klagehäufung (§ 260 ZPO) sowohl auf Herausgabe eines Grundstücks als auch auf Beseitigung von Bauwerken oder Einrichtungen verurteilten Beklagten, der sich auf ein Miet- oder Pachtverhältnis berufen hat, bestimmt sich gemäß § 5 ZPO durch Addition des nach § 8 ZPO zu bestimmenden Werts der Beschwer der Verurteilung zur Herausgabe und des nach § 3 ZPO zu bemessenden Werts der Beschwer für die Beseitigung.
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25.05.2012 · Fachbeitrag aus RVGprof · Grundstücksübereignung
Der Streitwert der Klage gegen einen oder mehrere Miterben auf Übereignung des durch Vermächtnis zugewandten Grundstücks (Erklärung der Auflassung und Bewilligung der Grundbucheintragung) richtet sich nach dem vollen Verkehrswert des Grundstücks und nicht lediglich nach dem Erbteil der verklagten Miterben entsprechenden Bruchteil dieses Werts.
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25.05.2012 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwertermittlung
Auch für die Bestimmung des Gebührenstreitwerts sind die Streitwerte mehrerer Streitgegenstände nur zusammen zu rechnen, wenn diese nebeneinander geltend gemacht werden. Die Auswechselung von Streitgegenständen führt nicht zur Zusammenrechnung des alten und des neuen Streitgegenstands (OLG Schleswig 28.2.12, 17 W 1/12, Abruf-Nr. 121598 ).
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25.05.2012 · Fachbeitrag aus RVGprof · Grundbuchlöschung
Für das auf Zustimmung zur Löschung eines (Ersatz-)Nacherbenvermerks gerichteten Klagebegehren ist – wie bei anderen Eintragungen auch – als Streitwert regelmäßig ein Bruchteil des Grundstückswerts im Bereich von 1/10 bis höchstens 1/3 anzusetzen (OLG Bamberg 9.1.12, 1 W 58/11, Abruf-Nr. 121600 ).
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25.05.2012 · Fachbeitrag aus RVGprof · Mehrere Auftraggeber
Insbesondere in KFZ-Haftpflichtprozessen kommt es häufig vor, dass der Rechtsanwalt den Auftrag zwar von mehreren Personen erhalten hat (z.B. Fahrer, Halter und Versicherung) eine Auftragsmehrheit jedoch nicht für den gesamten Streitgegenstand, sondern nur für Teile davon vorliegt. Das ist z.B. der Fall, wenn hinsichtlich der Klageforderung nur ein Auftraggeber und bezüglich der Widerklage mehrere Auftraggeber vertreten werden. Der folgende Beitrag zeigt, wie die Vergütung hier berechnet ...
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