08.05.2014 · Nachricht aus RVGprof · Terminsgebühr
Gespräche über Verfahrensabsprachen, mit deren Befolgung eine Beendigung des Verfahrens nicht verbunden ist, wie etwa Gespräche über eine bloße Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens, lösen eine Terminsgebühr gemäß Vorb. 3 Abs. 3 Hs.1 Fall 3 VV RVG nicht aus (BGH 6.3.14, VII ZB 40/13, Abruf-Nr. 141229 ).
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06.05.2014 · Nachricht aus RVGprof · Vergaberecht
Soll eine Dienstleistung nach den Vergabeunterlagen über einen festgelegten Zeitraum hinweg erbracht und der Vergabestelle darüber hinaus ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung der Laufzeit des Vertrages eingeräumt werden, beträgt der Streitwert für das Nachprüfungsbeschwerdeverfahren 5 Prozent der auf die fest vorgesehene Laufzeit entfallenden, gegebenenfalls zu schätzenden Bruttoauftragssumme und 5 Prozent der im optional möglichen Zeitraum anfallenden Vergütung abzüglich ...
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24.04.2014 · Nachricht aus RVGprof · Aussetzung des Verfahrens
Wird im Kostenfestsetzungsverfahren die Bestimmung des maßgeblichen Gebührenstreitwerts erforderlich, ist das Verfahren bis zur Entscheidung des hierfür zuständigen Ausgangsgerichts auszusetzen (BGH 20.3.14, IX ZB 288/11, Abruf-Nr. 141223 ).
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23.04.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verwaltungsgerichtsverfahren
Von dem neuen Streitwertkatalog 2013, Stand 18.7.13, lesen Sie in diesem Beitragsteil die Abschnitte Passrecht bis Subventionsrecht.
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23.04.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Berufungsinstanz
Für die Festsetzung des Streitwerts einer Stufenklage nach § 44 GKG ist immer auf die Vorstellungen des Klägers zu Beginn der Instanz abzustellen, auch wenn der Leistungsanspruch später nicht weiter verfolgt wird und die Stufenklage damit „stecken geblieben“ ist.
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23.04.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Beschwerderecht
Zum Abschluss der Beitragsreihe zur Vergütung in Beschwerdeverfahren (RVG prof. 14, 30; 14, 51 und 14, 68) verdeutlicht der Autor die Abrechnungspraxis anhand von Beispielsfällen.
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23.04.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Schwurgerichtsgebühren
Wenn ein erstes von einer Kammer mit besonderer Zuständigkeit erlassenes Urteil aufgehoben worden ist, ist vorbehaltlich einer besonderen Anordnung nach § 354 Abs. 3 StPO nach Zurückverweisung für die neue Hauptverhandlung eine Kammer gleicher Art zuständig, auch wenn das Revisionsgericht nicht ausdrücklich von ihr gesprochen hat und es z.B. nur noch um die Strafaussetzung wegen eines Delikts geht, das dem Schwurgerichtskatalog des § 74 Abs. 2 GVG nicht unterfällt. Der Rechtsanwalt ...
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