24.10.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Aufgebot durch Hinterlegung
Im Aufgebotsverfahren nach § 1171 BGB ist der Streitwert in Höhe des Nennwerts des auszuschließenden Grundpfandrechts und der sich daraus ergebenden Hinterlegungssumme ohne Zinsen zu bestimmen.
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24.10.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Eidesstattliche Versicherung
Ist im Rahmen einer Stufenklage die Richtigkeit und Vollständigkeit einer zu erteilenden Auskunft an Eides statt zu versichern, wird für den Streitwert auf den tatsächlichen Zeitaufwand und die übrigen Kosten abgestellt.
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24.10.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Wirtschaftsstrafrecht
Nr. 4142 VV RVG gilt für eine Tätigkeit des Rechtsanwalts, die sich auf einen dinglichen Arrest zur Sicherung des Verfalls von Wertersatz bezieht, auch, wenn der dingliche Arrest der Rückgewinnungshilfe nach § 111b Abs. 5 StPO dient (OLG Stuttgart 22.4.14, 1 Ws 212/13, Abruf-Nr. 143045 ).
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24.10.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwert
Ist das Bestehen eines Mietverhältnisses streitig, richtet sich der Wert der Beschwer nach § 8 ZPO. Das gilt auch, wenn eine Partei sich gegenüber einem Herausgabeanspruch mit der Berufung auf ein Mietverhältnis verteidigt. Lässt sich die streitige Zeit nicht ermitteln, gilt § 9 ZPO entsprechend.
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24.10.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Wahlverteidigung
Wird dem Antrag des Verteidigers auf Festsetzung seiner Verteidigergebühren als Wahlverteidiger (§§ 464b, 304, 311 StPO in Verbindung mit § 104 Abs. 3 S. 1, § 567 ZPO) nicht (vollständig) entsprochen, steht dem Verteidiger kein eigenes Beschwerderecht zu, solange eine Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs des vertretenen Mandanten gegen die Staatskasse nicht dargelegt wird (LG Köln 11.3.14, 105 Qs 60/14, Abruf-Nr. 143044 ).
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24.10.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Gebührenabrechnung
Bis Ende 2007 gab es keine gesetzliche Regelung darüber, ob Rechtsanwälte die Abrechnung der Anwaltsgebühren an externe Inkassounternehmen übertragen durften. § 49b Abs. 4 BRAO n.F. hat dies geändert. Verspricht ein Outsourcing ein professionelles Abrechnungswesen samt Zeitersparnis? Zu wissen lohnt sich, welche Einzelheiten beachtet werden müssen, um die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht einzuhalten.
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24.10.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Gebührenhöhe
1. Erscheint der Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht, wird aber die Sache vom Gericht mit dem Anwalt des Klägers erörtert, löst dies bereits die volle 1,2-Terminsgebühr aus. 2. Endet das Verfahren in einem späteren Termin durch Vers äumnisurteil, ändert dies an der bereits entstandenen vollen Terminsgebühr nichts. (OLG Naumburg 18.11.13, 2 W 23/13, Abruf-Nr. 143042 )
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