20.12.2014 · Nachricht aus RVGprof · Auslagenerstattung
Die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV GKG für „die bei der Versendung von Akten auf Antrag anfallenden Auslagen an Transport- und Verpackungskosten“ in Höhe von derzeit 12 EUR fällt auch dann an, wenn in einem Beschwerdeverfahren auf ein noch an das Ausgangsgericht gerichtetes Ersuchen um Gewährung von Akteneinsicht am Ort des Ausgangsgerichts, an dem sich der Kanzleisitz des Verteidigers befindet, die Akten erst vom Beschwerdegericht an die Verteidigung übersandt werden (OLG ...
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17.12.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Zwangsverwaltung
Heute berichten wir über einen Fall unser Leserin Nadja Weiler, Rechtsanwaltsfachangestellte, Ingelheim am Rhein. Ihre Beharrlichkeit zahlte sich für den Mandanten aus.
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17.12.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Einheitlicher Auftrag
Ein Rechtsanwalt kann die Gebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG auch dann nur einmal aus dem Gesamtgegenstandswert und nicht zweimal aus (niedrigeren) Teilgegenstandswerten verlangen, wenn die von ihm für seinen Mandanten geltend gemachte Forderung außergerichtlich nur teilweise erfüllt wird und ihm deshalb für den noch offenen Teil der Forderung Klageauftrag erteilt wird (BGH 20.5.14, VI ZR 396/13, Abruf-Nr. 141815 ).
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17.12.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Titelherausgabe
Liegt keine die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärende Entscheidung nach § 120 Abs. 1 FamFG in Verbindung mit § 767 ZPO vor, bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstands gemäß § 61 Abs. 1 FamFG bezogen auf die Abweisung des nur auf die Herausgabe des Titels gerichteten Antrags wie bei dem Vollstreckungsabwehrantrag nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung. Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine ...
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17.12.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Sozialrecht
In Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV ist der Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG von 5.000 EUR festzusetzen.
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17.12.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Grundgebühr
Das RVG kennt in Teil 4 und 5 VV RVG drei Gebühren: Die Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr und die Grundgebühr, Nr. 4100 VV RVG beziehungsweise Nr. 5100 VV RVG. Über die letztere berichten die Checklisten in diesem und zwei folgenden Beiträgen.
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17.12.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Klageerzwingungsverfahren
Für die Abrechnung Ihrer anwaltlichen Tätigkeit im sogenannten Klageerzwingungsverfahren – nach einem Antrag gemäß § 172 StPO – müssen Sie danach unterscheiden, ob Sie den Antragsteller oder Beschuldigten vertreten und welchen genauen Auftrag Sie haben. Die folgende Checkliste befasst sich mit der Abrechnung eines Antragstellervertreters, der im Rahmen einzelner Aufträge tätig wird.
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