22.05.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Arbeitsrecht
Bei der Festsetzung des Gegenstandswerts eines Ordnungsgeldantrags – auch betreffend einen betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruch – ist im Regelfall von einem Bruchteil des Werts der Hauptsache auszugehen. Dieser Bruchteilswert kann sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls allerdings erhöhen oder erniedrigen (LAG Hamburg 20.1.15, 5 Ta 1/13, Abruf-Nr. 174920 ).
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21.05.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Wird zunächst die Erteilung und später die Berichtigung des während des Rechtsstreits erteilten Zeugnisses begehrt, liegt ein einheitlicher Zeugnisstreit vor, der mit einem Bruttomonatsverdienst zu bewerten ist.
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21.05.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Arbeitsrecht
Ist über den Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung weder von den Vorinstanzen noch vom BAG entschieden worden, kommt eine Berücksichtigung dieses Hilfsantrags bei der Streitwertfestsetzung nicht in Betracht.
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21.05.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Einstweiliger Rechtsschutz
Der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens ist bei einem Antragsgegner, der ein Kleinunternehmer mit geringem Umsatz ist, nach § 51 Abs. 3 und 4 GKG zu ermäßigen.
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21.05.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Mieterhöhungsklagen
Die Gebührenprivilegierung des § 41 Abs. 5 GKG greift nach Wortlaut und Zweck nicht nur bei Klagen des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung. Sie ist auch bei Feststellungsklagen nach einer einseitigen Mieterhöhung und demzufolge auch bei einer negativen Feststellungsklage des Mieters, die gegen eine solche gerichtet ist, anwendbar.
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24.04.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Arbeitsrecht
Eine mit einer Kündigungsschutzklage verbundene Zeugnisklage ist in der Regel mutwillig im Sinne des § 114 Abs. 2 ZPO, wenn vor der Klage kein Streit über das Zeugnis bestand (LAG Berlin-Brandenburg 31.10.14, 17 Ta 1587/14, Abruf-Nr. 144272 ).
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24.04.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Familienrecht
Die richtige Wertberechnung von Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen hat nicht nur immense Auswirkungen auf die anwaltliche Vergütung, sondern ist zudem eine berufsrechtliche Pflicht des Rechtsanwalts (LG Frankenthal 7.12.12, 4 O 326/12, Abruf-Nr. 144275 ). Die Autorin erklärt, was Sie beachten müssen, wenn Sie die Bewertung vornehmen, um Ihre Gebühren richtig und vollständig abrechnen zu können.
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24.04.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Aussetzungs- und Abänderungsverfahren
Erstinstanzliche Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO und § 80 Abs. 7 VwGO werden gemäß § 16 Nr. 5 RVG kostenrechtlich als dieselbe Angelegenheit behandelt. Die jeweiligen Beschwerden sind dagegen nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG jeweils besondere Angelegenheiten (OVG NRW 5.3.15, 8 E 124/15, Abruf-Nr. 144274 ).
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