24.07.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Erbrecht
Für die Beschwerde in Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins ist für den Geschäftswert nach § 61, § 40 Abs. 1 GNotKG auf den Nachlasswert im Erbfallzeitpunkt abzustellen. Bestattungskosten, Pflichtteile und Vermächtnisse können nicht abgezogen werden. Mit Ausnahme des in § 40 Abs. 2 GNotKG geregelten Sonderfalls ist nicht maßgeblich, welches wirtschaftliche Ziel der Beschwerdeführer erreichen möchte.
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24.07.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kindergeld
Legt ein Kindergeld-Antragsteller gegen eine ablehnende Entscheidung Einspruch ein und wird im Einspruchsverfahren positiv entschieden, berechnet sich der Streitwert für die Anwaltskosten wie folgt: Wird der Kindergeldanspruch sowohl für zurückliegende Monate als auch für die Zukunft bejaht, werden der Wert nach § 52 Abs. 3 S. 1 GKG und der einfache Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistungen addiert.
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24.07.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Zinsersparnis
Wird der Rechtsanwalt beauftragt, einen Darlehensvertrag zu widerrufen, bestimmt sich der Streitwert nach den ersparten Zinsen und nicht nach der Darlehensvaluta.
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24.07.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Gebührenanrechnung
Mehrere Mahnverfahren gegen einen Antragsgegner können zu einem Klageverfahren verbunden werden. Für den Anwalt fragt es sich, ob und wie die Mahnverfahrensgebühren auf die Verfahrensgebühr des anschließenden Streitverfahrens angerechnet werden müssen. Der Beitrag beantwortet die Frage konkret an einem Beispielsfall.
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24.07.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Recht auf effiziente Verteidigung
1. Die rückwirkende Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger ist unzulässig. 2. Übergeht das Gericht einen deutlichen und unübersehbaren Beiordnungsantrag des Verteidigers und lässt es seine Mitwirkung in der Folge ohne Hinweis auf ein eigenes Kostenrisiko zu, kann eine schlüssige Bestellung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. 3. Die stillschweigende Bestellung kann nachträglich festgestellt werden. (OLG Stuttgart 25.2.15, 1 ARs 1/15, Abruf-Nr. 144948 )
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24.07.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Schlüssiges Verhalten
Für das Entstehen einer Terminsgebühr sind eine förmliche Ladung und ein ausdrücklicher Aufruf nicht unbedingt erforderlich, wenn die Beteiligten anwesend sind, der Sache nach mit dem Termin begonnen worden und damit in der Sachbehandlung ein konkludenter Aufruf im Sitzungsraum anzunehmen ist (OVG Münster 6.5.15, 7 E 1271/14, Abruf-Nr. 144908) .
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24.07.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Konsensuale Streitschlichtung
Streitparteien einigen sich immer häufiger außergerichtlich. Um dies zu erreichen, wird oft ein Anwalt zu Hilfe genommen. Im Regelfall wird er damit beauftragt, die Parteien zu beraten (RVG prof. 15, 125). Ein Anwalt kann aber auch als außergerichtlicher Vertreter herangezogen werden. Wie die außergerichtliche Vertretung vergütet wird, und wie sich der Beratungs- und Vertretungsauftrag unterscheiden, beantwortet der folgende Beitrag.
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24.07.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Gesellschaftsrecht
Schließt eine Personen- oder Personenhandelsgesellschaft einen Gesellschafter, der zwar mit der Geschäftsführung beauftragt, aber nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligt ist, aus, bestimmt sich das wirtschaftliche Interesse dieses Gesellschafters an der Nichtigkeit des Ausschließungsbeschlusses wie folgt: Für §§ 3 ff. ZPO ist der Wert der Vergütung relevant, die dem Ausgeschlossenen vertraglich zusteht.
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24.07.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Familiensachen
In Verfahrenskostenhilfe (VKH)-Sachen umfassend mit der Staatskasse abzurechnen, will gelernt sein. Grundlegend ist der richtige VKH-Antrag. Das FamG kann nur im beantragten Rahmen einen VKH-Beschluss erlassen. Nach diesem richtet sich die Höhe des anwaltlichen Vergütungsanspruchs. Der Beschluss ist in der Kostenfestsetzung bindend (§ 48 Abs. 1 RVG). Die Autorin geht auf den Fall eines Mehrvergleichs ein und erläutert übersichtlich, was Sie für einen VKH-Antrag in Familiensachen beachten ...
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22.07.2015 · Nachricht aus RVGprof · Gerichtskostenvorschuss
Zwar darf ein Kläger grundsätzlich abwarten, bis das Gericht den Kostenvorschuss anfordert. Bleibt die Anforderung allerdings aus, darf er nur eine angemessene Zeit untätig bleiben. Dann muss er sich mit seinem Anliegen wieder in Erinnerung rufen (LG Frankfurt 3.12.14, 2-13 S 143/13).
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