Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zugunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft auferlegt und die aus dem übergegangenen Vermögen zu erbringen sind, können dem Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen zuzuordnen sein (BFH 16.6.21, X R 30/20).
An dieser Stelle informieren wir Sie einmal in der Woche über die häufigsten Fehler, die zum Scheitern einer familieninternen Unternehmensnachfolge führen können und erläutert, wie diese zu vermeiden sind.
Es muss dem Abzug von Versorgungsleistungen nicht entgegenstehen, wenn eine vertraglich vereinbarte Erhöhung des bar zu zahlenden Teils der Altenteilsleistungen, die zum 65. Lebensjahr des Berechtigten vorgenommen ...
Der sogenannte 90 %-Test nach § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG kommt bei der Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft nicht zur Anwendung, wenn deren Tätigkeit originär gewerblich ist (FG Münster 24.11.21, 3 K 2174/19 Erb). PU ordnet diese Entscheidung, die laut FG Münster zu „besonders interessanten steuerrechtlichen Fragen“ erging, für Sie ein.
Auch bei der Unternehmensnachfolge von ausländischen Staatsangehörigen ist mitunter das deutsche Erbschaftsteuerrecht zu beachten. Der Beitrag zeigt, wann ein Fall der beschränkten Steuerpflicht vorliegt, welches ...
Die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen ist nur im Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG (bzw. früher: § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG i. d. F. des JStG 2008) unentgeltlich.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Nachdem im Corona-Jahr 2020 viele mittelständische Unternehmen ihren Fokus auf die unmittelbare Krisenbewältigung richten mussten und die Zukunftsplanungen auf Eis gelegt hatten, rückt das Nachfolgemanagement nun wieder nach oben auf der Agenda. Der „Corona-Knick“ scheint überwunden, wie eine aktuelle Sonderauswertung von KfW Research auf Basis des repräsentativen KfW-Mittelstandspanels 2021 zeigt. In der kurzen Frist, d. h. bis zum Ende des Jahres 2022, streben rund 230.000 der insgesamt 3,8 Mio.