· Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge
Steuerneutrale Gestaltung durch Abfindung des Pflichtteilsverzichts
von Dip.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover
Der BFH hat mit Urteil vom 20.1.26 (VIII R 6/23 ) zur ratenweisen Abfindung bei lebzeitigem Pflichtteilsverzicht entschieden. Die praktischen Einzelheiten einer steuerneutralen Gestaltung in der Unternehmensnachfolge betrachtet PU nachfolgend für Sie.
1. Sachverhalt
Die Kläger waren ein verheiratetes Ehepaar und wurden für das Streitjahr zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Mit notariellem Schenkungsvertrag übertrugen die Kläger zum Großteil ihre Anteile an einer GbR, einer GmbH und das Betriebsgrundstück der GbR auf ihren Sohn.
Der Sohn hatte bereits zuvor aufgrund einer ersten Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Teilvermögen i. H. v. 20 % erhalten. Der Sohn verpflichtete sich, den Klägern als Gegenleistung für das übertragene Vermögen eine Abfindung für den lebzeitigen Pflichtteilsverzicht der Tochter in zwei Raten zu zahlen. Die Kläger traten ihre Forderung auf Zahlung der Abfindung gegen den Sohn mit sofortiger Wirkung an die Tochter ab, ohne für deren Erfüllung einzustehen. Der Sohn zahlte die beiden Raten zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen an die Tochter.
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