· Fachbeitrag · Spendenvortrag folgt den Regeln des Verlustvortrags
Vermögensstock-Spendenvortrag bei einer Stiftung in der Unternehmensnachfolge
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover
Der BFH (3.6.26, X R 2/24 [X R 10/23]) hat zur gesonderten Feststellung eines sog. Vermögensstock-Spendenvortrags in der Unternehmensnachfolge entschieden. Die praktischen Einzelheiten betrachtet PU nachfolgend für Sie.
Sachverhalt
Die während des Klageverfahrens verstorbene Klägerin wandte im Streitjahr einer Stiftung, bei der es sich um ihre testamentarisch bestimmte Alleinerbin handelt, einen Betrag i. H. v. 3.000.000 EUR in den Vermögensstock zu. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte sie die Zuwendung nicht geltend. Ein sog. Vermögensstock-Spendenvortrag (§ 10b Abs. 1a i. V. m. § 10d Abs. 4 EStG) wurde daher nicht gesondert festgestellt. Die Einsprüche hiergegen verliefen erfolglos, wobei das FG (Vorinstanz) feststellte, dass die Spende in den Vermögensstock steuerlich berücksichtigt werden könne.
Entscheidungsgründe
Eine gesonderte Feststellung des sog. Vermögensstock-Spendenvortrags hat im Streitfall nicht zu erfolgen (BFH 3.6.26, X R 2/24 [X R 10/23]).
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