· Fachbeitrag · GEMEINNÜTZIGKEITSRECHT
Nachfolge durch Gemeinnützigkeitsstatus einer unternehmensverbundenen Stiftung
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover
Der BFH (4.12.25, V R 11/24 ) hat zum Gemeinnützigkeitsstatus einer unternehmensverbundenen Stiftung entschieden.
Sachverhalt
Die Klägerin verfolgte als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, ausschließlich und unmittelbar verschiedene gemeinnützige Zwecke. In der Stiftungsurkunde verpflichtete sich die Stifterin, der Stiftung als Grundstockvermögen etwaige Aktien an einer AGzu übereignen; an der AG war zudem als einzige weitere Aktionärin eine GmbH beteiligt, die daneben insbesondere Anteile an einer weiteren Kapitalgesellschaft hielt.
Ebenfalls übertrug die Stifterin die übrigen Aktien an der AG auf die GmbH, deren Alleingesellschafter eine natürliche Person war. Sodann gewährte die AG der weiteren Kapitalgesellschaft ein Darlehen. Nachfolgend zahlte die Klägerin vereinbarte Beträge (Zuzahlung nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) an die AG; jeweils zuvor waren an demselben Tag Überweisungen der Stifterin (Zustiftungen) in derselben Höhe bei der Klägerin eingegangen.
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