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  • · Fachbeitrag · Photovoltaik-Freiflächenanlagen

    Steuerliche Privilegierung für landwirtschaftliche Flächen geplant

    von Managing Partner Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique

    Die Energiewende stellt Landwirte zunehmend vor die Frage, ob sie Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bereitstellen sollen. Bislang kann dies jedoch erbschaft- und schenkungsteuerliche Nachteile nach sich ziehen, da die betroffenen Grundstücke unter Umständen nicht mehr dem begünstigten land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden. Mit einer Bundesratsinitiative möchte die Bayerische Staatsregierung diese Benachteiligung beseitigen und zugleich Anreize für Investitionen in den Klimaschutz schaffen.  

    1. Sachverhalt

    Die Bayerische Staatsregierung hat einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der unter dem Titel „Anreize statt Verbote – Klimaschutz durch bessere steuerliche Förderungen“ verschiedene steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende vorsieht.

     

    Kern des Vorschlags ist, dass landwirtschaftliche Flächen, die für Freiflächen-Photovoltaikanlagen genutzt werden, auch künftig für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet bleiben. Darüber hinaus sollen Entschädigungszahlungen der Netzbetreiber für die Inanspruchnahme von Grundstücken zum Stromleitungsbau vollständig steuerfrei gestellt werden.

     

    2. Geplante Regelung

    Nach Auffassung der Bayerischen Staatsregierung dürfen Landwirte, die Flächen für die Energiewende bereitstellen, steuerlich nicht schlechter gestellt werden als Betriebe ohne entsprechende Nutzungsüberlassungen.

     

    Die vorgesehene erbschaft- und schenkungsteuerliche Zuordnung der Photovoltaikflächen zum landwirtschaftlichen Betrieb soll verhindern, dass allein durch die Bereitstellung von Flächen steuerliche Begünstigungen verloren gehen. Gleichzeitig soll die Steuerbefreiung für Entschädigungszahlungen den notwendigen Ausbau der Stromnetze erleichtern und zusätzliche Anreize für Grundstückseigentümer schaffen.

     

    3. Entscheidungsgründe

    Die Initiative knüpft an die Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung an und fordert deren zügige steuerrechtliche Umsetzung.

     

    Nach Auffassung Bayerns können die Ziele der Energiewende nur erreicht werden, wenn Landwirte und Grundstückseigentümer nicht durch steuerliche Nachteile von der Bereitstellung geeigneter Flächen abgehalten werden. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen deshalb Investitionssicherheit schaffen und die Bereitschaft erhöhen, Flächen sowohl für Photovoltaikanlagen als auch für den Netzausbau zur Verfügung zu stellen.

     

    4. Praxishinweis

    Die Bundesratsinitiative zeigt, dass die steuerliche Behandlung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen weiterhin im Fokus des Gesetzgebers steht.

     

    Für die Beratungspraxis folgt daraus:

     

    • Geplante Photovoltaik-Projekte sollten stets auch unter erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gesichtspunkten geprüft werden.
    • Die Zuordnung der Flächen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen kann erhebliche Auswirkungen auf Verschonungsregelungen haben.
    • Laufende Nachfolgeplanungen sollten mögliche gesetzliche Änderungen berücksichtigen.
    • Steuerfreie Entschädigungen für Stromtrassen könnten künftig zusätzliche wirtschaftliche Vorteile bieten.
    • Bis zu einer gesetzlichen Umsetzung bleibt eine sorgfältige Gestaltungsberatung unerlässlich.

     

    Die Initiative verdeutlicht, dass Klimaschutz und Steuerrecht zunehmend miteinander verzahnt werden. Sollte der Gesetzgeber die vorgeschlagenen Änderungen umsetzen, könnten landwirtschaftliche Betriebe künftig ohne erbschaftsteuerliche Nachteile einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.

    Quelle: ID 50915785