· Fachbeitrag · Nachfolge in der Landwirtschaft
Verzicht auf Nießbrauch bei Hofübergaben
von Finanzwirt Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique
Der Nießbrauch ist ein zentrales Instrument bei der landwirtschaftlichen Nachfolge. Er ermöglicht es, Hof und Flächen frühzeitig zu übertragen und zugleich die wirtschaftliche Absicherung der Übergeber zu gewährleisten. Eine aktuelle Entscheidung des FG Schleswig-Holstein zeigt jedoch, wer später vorzeitig auf einen vorbehaltenen Nießbrauch verzichtet, verliert unter Umständen die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen nach dem Erbschaftsteuergesetz.
1. Nießbrauch in der vorweggenommenen Erbfolge
In der land- und forstwirtschaftlichen Praxis werden Höfe häufig unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen. Steuerlich kann die Übertragung begünstigt sein, wenn die Voraussetzungen der §§ 13a und 13b ErbStG erfüllt sind. Diese Vorschriften setzen jedoch voraus, dass begünstigtes Betriebsvermögen übertragen und in bestimmter Weise fortgeführt wird. Der spätere Umgang mit dem Nießbrauch kann dabei entscheidend sein.
2. Der entschiedene Fall
Ein Landwirt übertrug seinem Sohn im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zunächst Hof und Flächen und behielt sich daran einen lebenslangen Nießbrauch vor. Später übertrug er weitere Flächen im Wege einer gemischten Schenkung. In diesem zweiten Vertrag verzichtete er teilweise auf den zuvor vorbehaltenen Nießbrauch. Der Sohn bewirtschaftete anschließend den gesamten Betrieb selbst.
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